Drucksache - DS/0902/VIII  

 
 
Betreff: Barrierefreies Wohnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Jochen RakowskiBVO Jochen Rakowski
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
22. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
18.10.2018 
23. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
15.11.2018 
24. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin schriftlich beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage BVO Jochen Rakowski PDF-Dokument
Terminverlängerung BA PDF-Dokument
Antwort BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

1. Bestand/Ertüchtigung bzw. Sanierung

1.1. Wie viele barrierearme und barrierefreie Wohnungen gibt es im Bezirk Lichtenberg? Wie viele barrierearme und barrierefreie Wohnungen kamen in den letzten fünf bzw. zehn Jahren dazu (bitte um tabellarische Auflistung)?

 

1.2. Im Bezirk Lichtenberg gibt es insgesamt 38.514 belegungsgebundene Wohnungen (DS/0128-VII - Antwort - Stand 20.08.2012). Wie viele belegungsgebundene Wohnungen sind es aktuell?

 

1.3. Wie ist die Verteilung von barrierearmen und barrierefreien Wohnungen im Bezirk Lichtenberg (bitte um tabellarische Auflistung nach den Stadtteilen)?

 

1.4. Wie hoch ist der Bedarf an barrierefreien Wohnungen? Wie reagiert das BA auf die Bedarfe seit Dezember 2016?

Woher bezieht das BA die Zahlen nach Bedarfen und Ist-Ständen und stellt es eigene Prognosen nach den Erfahrungen der letzten Jahre auf?

 

1.5. Was hat das „ndnis für Wohnen“ den Menschen gebracht, welche auf barrierefreie und barrierearme Wohnungen angewiesen sind (Pressemitteilung vom 02.03.2018)?

 

1.6. Was hat das BA dafür getan, um auch private Wohnungsbau- und Vermietungsgesellschaften dafür zu gewinnen, barrierefreie Wohnungen zu bauen bzw. bestehende Wohnungen dahingehend zu sanieren? Setzt sich das BA für mehr barrierefreie Wohnungen ein als es das Gesetz fordert?

 

1.7. Welchen Einfluss haben Milieuschutzgebiete auf bestehende barrierefreie und barrierearme Wohnungen und solche, die saniert bzw. neu gebaut werden sollen?

 

1.8. Welche Wohnungsunternehmen stellen keine Rollatoren/Rollstuhl-Garagen für Mieterinnen und Mieter auf?

 

1.9. Die DIN 18040 Teil 1 (10-2010), die als technische Baubestimmung in Berlin eingeführt wurde (VV TB Bln vom 19. April 2018), gibt Mindestanforderungen an.

Auszug aus § 50 (2) BauO Bln: Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen im allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. Dies gilt insbesondere für

  1.                Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
  2.                Sport- und Freizeitstätten,
  3.                Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  4.                ro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
  5.                Verkaufs- und Gast- und Beherbergungsstätten,
  6.                Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.

Für die der zweckentsprechenden Nutzung dienenden Räume und Anlagen genügt es, wenn sie in dem erforderlichen Umfang barrierefrei sind.

Welche öffentlichen Gebäude in Lichtenberg sind demnach noch nicht barrierefrei (bitte eine Auflistung)?

 

2. Neubau

2.1. Wie viele barrierearme und barrierefreie Wohnungen werden in Lichtenberg bis zum Ende der Legislaturperiode 2021 entstehen?

 

2.2. Wird im Umfeld von barrierearmen und barrierefreien Wohnungen gleichzeitig auf die barrierefreie soziale Infrastruktur und ÖPNV usw. geachtet und wie sieht das konkret anhand von drei Beispielen aus?

2.3. Wird bei Neubauvorhaben und Sanierungen die Expertise des Bezirksbeirates von und für Menschen mit Behinderung genutzt?

 

2.4. Wie bewertet das BA die mietpreisliche Entwicklung von barrierearmen und barrierefreien Wohnungen und wie reagiert das BA darauf?

 

2.5. Wie möchte das BA preiswerte barrierearme und barrierefreie Wohnungen zukünftig gewährleisten? Welche Instrumente setzt es ein?

 

3. Partizipation

3.1. Im „Leitfaden zur Bürgerbeteiligung bei Bauvorhaben in Berlin-Lichtenberg“ (Stand 12.12.2017) heißt es auf Seite 18: „Die Kommunikation mit den Bürgern muss in einer einfachen und verständlichen Sprach- und Ausdrucksweise erfolgen. Das stellt angesichts der komplexen Themen der Bauleitplanung eine besondere Herausforderung dar.“ Wie wurde seit dem Erscheinen des Leitfadens diese Herausforderung angenommen und was wurde seitdem für eine barrierearme bzw. einfache und verständliche Sprach- und Ausdrucksweise getan?

 

3.2. Das Bezirksamt wird gebeten folgende Begriffe zu erklären: „Gleichstellung“, „Inklusion“, „barrierearm“, „barrierefrei“, „Partizipation“ und „bezahlbarer Wohnraum“.

 

3.3. Wo können Menschen in Lichtenberg rund um das Thema Wohnen Unterstützung, Beratung und Hilfe bekommen (bitte um tabellarische Auflistung)? Welche Orte der Beratung sind barrierefrei?

 

3.4. Wie schätzt das BA in den kommenden Jahren die Nachfrage an wohnortnaher Beratung ein und was tut es um diese zu gewährleisten?

 

3.5. Hat das BA im Rahmen von Bauvorhaben und Sanierungen, aber auch bei der sozialen Infrastruktur mit dem Bezirksbeirat von und für Menschen mit Behinderung zusammengearbeitet? Wenn nein warum nicht? Wenn ja, welche Ergebnisse haben sich aus der Zusammenarbeit ergeben?

 

 

 
 

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