Drucksache - DS/0900/VIII  

 
 
Betreff: Rahmenbedingungen der Schulessensversorgung an der Richard-Wagner-Schule an steigende Schüler*innenzahlen anpassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Die Linke, SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Schule und Sport Entscheidung
19.03.2019 
28. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2018 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2019 
27. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE., SPD PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
Kenntnisnahme AS Schule Sport PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Schulessensversorgung an der Richard-Wagner-Schule zu ergreifen. Dabei geht es vor allem darum, das Platzangebot an die Anforderungen der steigenden Schüler*innenzahlen anzupassen.

 

Dazu soll die Realisierbarkeit eines Anbaus geprüft werden, der als Speiseraum nutzbar ist und durch die bauliche Erweiterung zudem multifunktionale Verwendungsoptionen eröffnet.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

In 2014 wurde am Standort ein modularer Ergänzungsbau (MEB) mit 12 Klassenräumen errichtet. Die Standortkapazität von Bestands- und Erweiterungsgebäude beträgt gemäß Raum-/Zugverhältnis somit ca. 3,4 Grundschulzüge.

 

Nach dem zum Zeitpunkt der Errichtung des MEB maßgeblichen Musterraumprogramm der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wurden bei 3 Zügen 125 m² und bei 4 Zügen 160 m² Speiseraum ausgewiesen. Diesbezüglich ist der Bezirk verpflichtet, gegenüber der Senatsverwaltung vor Genehmigung eines MEB eine Standortanalyse zum Ausweis eventueller Funktionsdefizite durchzuführen.

Die Größe des Speiseraums der Richard-Wagner-Schule beträgt gesamt ca. 170 m². Entsprechend des 2014 gültigen Musterraumprogramms besteht folglich kein baulicher Handlungsbedarf.

 

Zwischenzeitlich wurden die Musterraumprogramme der Senatsverwaltung zwar überarbeitet, da diese jedoch grundsätzlich nur für Schulneubauten gelten und nur annähernde Anwendung bei Bestandsbauten finden, muss an dieser Stelle auf den Bestandsschutz der in 2014 gültigen Normen verwiesen werden.

 

 

Da die Schule und ihre Interessenvertreter mit dieser Thematik bereits mehrfach beim Bezirk vorsprachen, muss noch einmal dringend und wiederholt auf die Prüfung organisatorischer oder einrichtungsmäßiger Lösungen hingewiesen werden.

 

Gemessen an den erheblichen Pflichtaufgaben des Bezirks hinsichtlich des Abbaus des Sanierungsstaus an den schulischen Liegenschaften kann der Schulträger hier derzeit auch keine Umbaumaßnahmen priorisieren. Die Speiseraumsituation unterscheidet sich im Verhältnis zur Schulgröße auch nicht von den meisten Bestandsschulen im Bezirk Lichtenberg.

 

Im Gegenzug wurden an Schulstandorten, bei denen durch bauliche Erweiterung Defizite in anderen Funktionen entstanden sind, bereits entsprechende bauliche Maßnahmen durchgeführt.

 

 

 
 

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