Drucksache - DS/0892/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschllossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den aktuellen Sanierungsbedarf öffentlicher Spielplätze weiterhin zurück zu führen. Hierzu sind weitere Investitionen in der Fortschreibung der Investitionsplanung anzumelden. Für die Pflege und Instandhaltung der Spielplätze in Lichtenberg soll sich das Bezirksamt für höhere Landeszuweisungen für dieses wichtige Anliegen einsetzen.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, dem für Umweltfragen zuständigen Ausschuss im Rahmen des Berichtes des Bezirksamtes regelmäßig über aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung von Spielplätzen zu berichten.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Sanierung von öffentlichen Spielplätzen in Lichtenberg ist eine zentrale Aufgabe des Bezirksamts. Hierzu wurden in den vergangen Jahren sowie werden aktuell nicht nur Mittel aus der bezirkseigenen Investitionsplanung eingesetzt und angemeldet, sondern auch Mittel aus verschiedenen Förderprogrammen.
Dabei werden die Projekte aktuell zumeist in umfangreicheren Maßnahmen angegangen als in den Jahren zuvor. Bei vielen Spielplätzen ist der notwendige Umfang der Sanierungen so groß, dass aus wirtschaftlicher Sicht und unter der Prämisse von nachhaltigen Planungsansätzen viele Spielplätze zurückgebaut und komplett neu angelegt werden. Dieses zeigt sich auch deutlich in der Höhe der aktuell aufgewendeten Mittel zur Sanierung von Spielplätzen.
Eine Auflistung der Spielplatzprojekte in den Jahren 2018/2019 der Anlage „Projektliste-Spielplätze 2018-2019“ zu entnehmen.
Die abgeschlossenen Maßnahmen in 2018 haben ein Gesamtvolumen von 2.445.000 Euro. Dabei lag der Finanzierungsanteil der bezirkseigenen Investitionsplanung mit 945.000 Euro bei ca. 38,5 %. Die Mittel aus außerbezirklichen Töpfen beliefen sich insgesamt auf 61,5 % und gliedern sich wie folgt auf:
Die aktuell in Planung oder Bau befindlichen Maßnahmen, die noch nicht abgeschlossenen wurden, belaufen sich auf ein Investitionsvolumen von insgesamt 6.083.500 Euro. Davon entfallen auf Sanierungen/Umgestaltungen/Erweiterungen von Spielflächen insgesamt 4.053.500 Euro.
Der Finanzierungsanteil der bezirkseigenen Investitionsplanung liegt insgesamt mit 2.280.000 Euro bei ca. 37,5 %. Die Mittel aus außerbezirklichen Töpfen belaufen sich insgesamt auf 62,5 % und gliedern sich wie folgt auf:
Fazit:
Die aktuellen Investitionen zeigen schon heute, dass die Sanierung von Spielflächen im Bezirk Lichtenberg sehr ernst genommen wird. Dabei werden aktuell über 60 % der eingesetzten Mittel aus außerbezirklichen Töpfen finanziert. Der Umsetzungsgrad der Mittel ist somit als sehr positiv zu bewerten. Trotz einer angespannten Lage auf dem Markt des Garten- und Landschaftsbaus wurden sämtliche Maßnahmen der letzten Jahre erfolgreich abgeschlossen. Lediglich bei der Sanierung des Spielplatzes Ontarioseestraße/Sewanstraße konnten angemeldete Mittel aufgrund von fehlenden Angeboten für die Bauausführung nicht wie geplant ausgegeben werden und wurden an den Fördermittelgeber KSSP zurückgegeben. Das Projekt wurde umgehend neu angemeldet und wird in diesem Jahr wiederum mit KSSP-Mitteln fertiggestellt.
Besonders im Hinblick auf die Verwendung von KSSP-Mitteln wird die Umsetzung immer schwieriger. Die Fördermittel werden konstant angehoben, dennoch sind die Mittel nicht übertragbar: Diese müssen innerhalb eines Haushaltsjahres ausgegeben werden, was bei Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von teilweise über 300.000 Euro bis 400.000 Euro schon aufgrund der Zeitschiene von Planung, Ausschreibung und Bauausführung kaum noch zu leisten ist.
Die Projektanmeldungen von Spielplätzen werden maßgeblich durch die Bedarfsanalysen vom Umwelt- und Naturschutzamt beeinflusst. Die Anmeldungen dazu erfolgen durch das Umwelt- und Naturschutzamt in Absprache mit dem Straßen- und Grünflächenamt. Dies ergibt sich durch die Splittung der beiden Ämter aufgrund des Bezirksverwaltungsgesetzes.
Wenn nun also „mehr Tatkraft“ im Sinne von mehr Investitionen und mehr Anmeldungen für Fördergelder verstanden wird, dann muss gleichermaßen sichergestellt werden, dass dieser Zuwachs an Investitionen auch verausgabt werden kann. Dabei sind auskömmliche Realisierungszeiträume ebenso wie ausreichend verfügbare Personalkapazitäten für die Planung, Ausschreibung, Betreuung der öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen wie z.B. allgemeine Bürgerversammlungen sowie speziell die Kinder- und Jugendbeteiligung sowie die eigentliche Bauausführung bzw. -überwachung im Vorfeld sicherzustellen.
Deshalb drängen die Bezirksämter bereits seit Jahren darauf, politisch initiierte und zeitlich von Jahr zu Jahr befristete Projektmittel in eine Regelfinanzierung für die Bezirke zu überführen. Dies würde eine langfristige Planbarkeit für die Bezirke sicherstellen und nebenbei Personal weniger stark binden, als es bei Sondermitteln der Fall ist, da nicht für jede Sondermaßnahme einzeln geprüft werden muss, welche Bedingungen daran geknüpft sind und somit auch die Abrechnungsmodalitäten vereinfacht wären. Das bedeutet dennoch, dass auch langfristig ausreichend personelle Kapazitäten geschaffen werden müssen, denn nur mehr Fördermittel zu beschaffen würde eben nicht ausreichen, um sicherzustellen, dass alle Mittel dann auch zeitnah umgesetzt werden können.
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