Drucksache - DS/0858/VIII  

 
 
Betreff: Erhaltungsverordnung für die Dörfer Malchow, Falkenberg und Wartenberg - Teilaufhebung im Dorf Malchow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2018 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB PDF-Dokument
VzB - Anlagen  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen bzw. zu entscheiden:

 

a)   die Rechtsverordnung über die teilweise Aufhebung der Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart der Dörfer „Malchow, Wartenberg und Falkenberg“ im Bezirk Lichtenberg von Berlin gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB.

 

b)   mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung  den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

Anlagen

  1. Text der Erhaltungsverordnung vom 7. Oktober 1993
  2. Begründung zur teilweisen Aufhebung der Erhaltungsverordnung
  3. Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 19. Jun 2018 im Rahmen der Anzeige gemäß § 30 in Verbindung mit § 7 AG BauGB
  4. Text der Rechtsverordnung über die teilweise Aufhebung der Erhaltungsverordnung (Entwurf)
  5. Karten zum Gebiet der Teilaufhebung und zu den künftig geltenden Erhaltungsgebieten

 

 

 

 

 
 

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