Drucksache - DS/0858/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen bzw. zu entscheiden:
a) die Rechtsverordnung über die teilweise Aufhebung der Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart der Dörfer „Malchow, Wartenberg und Falkenberg“ im Bezirk Lichtenberg von Berlin gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB.
b) mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
Anlagen
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