Drucksache - DS/0850/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Ergebnis der Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplan-Verfahren 11-14a-1 Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 3: Auswertung und Ergebnis der Behördenbeteiligung
b) den aufgrund der Abwägung nicht geänderten Bebauungsplan-Entwurf 11-14a-1 vom 7. März 2018 für das Gelände zwischen der Bahnanlage von S-Bahnhof „Berlin-Karlshorst“ nach S-Bahnhof „Berlin-Wuhlheide“, Am Carlsgarten und Treskowallee im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst, einschließlich der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB. Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf
c) den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-14a-1. Anlage 5: Entwurf der Rechtsverordnung
d) entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis den Entwurf des Bebauungsplans 11-14a-1 bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung anzuzeigen.
e) mit der Durchführung des Beschlusses zu d) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
Begründung:Da durch den Entwurf des Bebauungsplans dringende Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Abs. 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt werden, ist nach § 6 Abs. 2 AGBauGB seine Anzeige bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung erforderlich. Voraussetzung hierfür ist der Beschluss des Bebauungsplan-Entwurfes durch das Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 AGBauGB.
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