Drucksache - DS/0818/VIII  

 
 
Betreff: Standorte für Trinkbrunnen - Bürger*innen beteiligen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Bündnis 90/Die GrünenGesundheit
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
20. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
30.08.2018 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Gesundheit Entscheidung
11.09.2018 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gesundheit im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
23. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BVO Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE Gesundheit PDF-Dokument

Der Ausschuss Gesundheit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 0818/VIII:

 

Begründung:

Die Berliner Wasserbetriebe haben bereits eine umfangreiche Online – Abfrage zu Standorten von Trinkbrunnen im Berliner Stadtgebiet durchgeführt. An ihr haben rund 36000 Berlinerinnen und Berliner teilgenommen.

Der Ausschuss sieht somit keine Notwendigkeit einer nochmaligen Abfrage.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht bis Oktober 2018 Standorte für Trinkbrunnen im Bezirk Lichtenberg zu definieren und die Bürger*innen an der Auswahl zu beteiligen. Diese Standorte sollen dann mit der zuständigen Fachabteilung der Berliner Wasserbetriebe abgestimmt werden.

Über diese Beteiligungsmöglichkeit sollen die Bürger*innen zeitnah über alle relevanten Medien informiert werden.

 

Dabei sind folgende fachliche Kriterien bei der Auswahl zu berücksichtigen:

  • Die Entfernung zu Wasser- und Abwasseranschlüssen darf maximal 15 Meter betragen.
  • Es muss sich um öffentliches Gelände handeln.
  • Die Standorte dürfen nicht unter Bäumen sein.
  • Das Gelände um die Trinkbrunnen muss gut einsehbar sein.
  • Das Gelände um die Trinkbrunnen sollte eine gute Aufenthaltsqualität besitzen, mit mehreren Bänken zum Verweilen versehen sein.
  • Das Gelände sollte generell von Vorbeigehenden gut frequentiert sein.

 

Abstimmungsergebnis: 10 / 0 / 0

 

 
 

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