Drucksache - DS/0800/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die gefährliche Verkehrsführung für Fahrräder auf der Schlichtallee im Bereich der S-Bahnunterführung (in Richtung Hauptstraße) sicher gestalten zu lassen.
Dies könnte z. B. durch eine Aufstellung der Zeichen 239 (Gehweg) und Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) geschehen. Falls eine Verbreiterung der Pflasterung nötig ist, sollte diese Maßnahme so bald als möglich ausgeführt werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Es war der Wunsch der BVV, die Drucksache trotz der letzten Mitteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) noch nicht als beendet zu erklären. Der damals zuständige Bezirksstadtrat ist dem Ersuchen gefolgt und bat das Straßen- und Grünflächenamt (SGA), hier erneut tätig zu werden und die Umsetzung des Anliegens bei der zuständigen SenUVK zu beantragen.
Das SGA hat den Vorschlag für einen gemeinsamen Geh- und Radweg daraufhin Anfang 2020 erneut bei der Abteilung VI (ehemals VLB – Verkehrslenkung Berlin) der SenUVK eingereicht und Lösungen vorgeschlagen. Die Abteilung VI (zuständige anordnende Behörde) der SenUVK würde den westlichen Gehweg (Richtung Hauptstraße) als Zwischenlösung bis zum Umbau der Schlichtallee mit dem Verkehrszeichen „Gehweg mit Radfahrer frei“ ausweisen, sofern der vorhandene Gehweg auf mindestens 2,50 m StVO-konform verbreitert werden würde. Die Platzverhältnisse würden eine Verbeiterung grundsätzlich erlauben.
Für die Verbreiterung stehen dem SGA allerdings keine eigenen finanziellen Mittel zur Verfügung, da die SenUVK für die Finanzierung von solchen Radverkehrsprojekten zuständig ist. Die Finanzierungsanfrage bei der zuständigen Abteilung IV wurde jedoch abgelehnt. Die Begründung dafür ist, dass nach dem Mobilitätsgesetz die Verpflichtung besteht, getrennte Rad- und Gehwege anzulegen. Auf der Südseite der Schlichtallee gibt es einen getrennten Zweirichtungsradweg, der für die kurze Übergangszeit bis zum Bau eines Radwegs auf der Nordwestseite genutzt werden kann. Die Schlichtallee kann grundsätzlich erst umgebaut werden, wenn die Bauarbeiten in der Treskowallee vollständig abgeschlossen sind.
Da es kein Einvernehmen zwischen den Abteilungen IV und VI der SenUVK als obere Behörde zum Umgang mit der hiesigen Drucksache gibt, kann das SGA Lichtenberg als untere Behörde die Verbreiterung des Gehweges aktuell für den Radverkehr nicht weiter verfolgen.
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