Drucksache - DS/0691/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, vermehrt Schwerpunktkontrollen bezüglich des ordnungswidrigen Haltens und Parkens durch Kraftfahrzeuge in der 2. Reihe, auf Radwegen und Radfahrschutzstreifen durchzuführen und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung entsprechend zu ahnden, um allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern eine sichere und gefährdungsfreie Nutzung der entsprechenden Fahrbahnbereiche zu ermöglichen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten wie das Parken in der 2. Reihe gehört zum „Tagesgeschäft“ der Außendienstkräfte. Durch das Ordnungsamt werden demzufolge keine gesonderten Kontrolldaten für solche Ordnungswidrigkeiten erhoben.
Ungeachtet dessen finden jährliche Schwerpunktkontrollen gemeinsam mit der Polizei statt, an denen sich das bezirkliche Ordnungsamt regelmäßig beteiligt. Für 2018 liegen hier keine statistischen Erfassungen vor. Für die Beantwortung der Drucksache hat das Ordnungsamt eine Statistik für die jüngst stattgefundene gemeinsame Schwerpunktkontrolle zusammen mit der Polizei erstellt, um besser darüber berichten zu können.
Die gemeinsamen Schwerpunktkontrollen von Polizei Berlin, des Ordnungsamts Lichtenberg und mithilfe der BVG zur gezielten Überwachung des verkehrswidrigen Haltens/Parkens von Fahrzeugen auf Radverkehrsanlagen, Bussonderfahrstreifen und in zweiter Reihe fanden vom 3. bis 7. Juni 2019 statt und werden als Erfolg gewertet. Die gemeinsamen Schwerpunktkontrollen werden deshalb auch zukünftig fortgeführt.
Die im oben genannten Zeitraum von der Polizei, Ordnungsamt und BVG gezählten bzw. der Polizei und dem Ordnungsamt insgesamt gemeldeten Verstöße sind wie folgt:
Die 51 angezeigten Verstöße für Halt-/Parkverstöße der Kräfte des Ordnungsamts untergliedern sich wie folgt:
Die 12 mündlichen Verwarnungen für Halt-/Parkverstöße der Kräfte des Ordnungsamts untergliedern sich wie folgt:
Die angeordnete Umsetzung betraf ein verkehrswidrig parkendes Auto im 5 Meterbereich an einer Kreuzung, sodass sich daraus eine herausgehobene Gefahrenquelle ergab.
Folgende Straßen wurden im Rahmen der Aktion schwerpunktmäßig von drei bis vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwacht:
Im Juni teilte die Berliner Polizei die Bilanz der gemeinsamen Verkehrsaktion von Ordnungsämtern, BVG und Polizei in einer Polizeimeldung mit:
„…An der Schwerpunktaktion beteiligten sich nahezu alle Ordnungsämter, die Busspurbetreuerinnen und -betreuer der BVG, alle Polizeiabschnitte sowie die Fahrradstaffel der Polizei Berlin. Die Kontrollstreifen waren stadtweit – zum Teil auch im gemeinsamen Einsatz – in circa 411 besonders belasteten Straßenzügen unterwegs. Im Verlauf dieser fünftägigen Aktion wurden insgesamt 6.484 Halt- und Parkverstöße zur Anzeige gebracht. In 288 Fällen sind Kraftfahrzeuge zur Gefahrenabwehr kostenpflichtig umgesetzt worden (Zahlen in Klammern):
• Schutzstreifen für Radfahrer: 1.009 (27) • Radwege: 258 (24) • Busspuren: 926 (118) • Zweite Reihe: 1.046 (6) • Sonstige Halt-/Parkverstöße: 3.245 (113)
In gut 1.100 Gesprächen wurden die Betroffenen für die aus ihrem Verhalten resultierenden Folgen für Andere sensibilisiert und ihnen die Rechtslage aufgezeigt. Das festgestellte Fehlverhalten wurde durch die Betroffenen unter Verweis auf das nur kurzfristige Abstellen des Fahrzeugs und die allgemeine Parkplatznot sehr häufig bagatellisiert und verharmlost. Ein spürbares Unrechtsbewusstsein war kaum wahrzunehmen.
Auch wenn Ordnungsämter, BVG und Polizei künftig weiterhin auch mit derlei Schwerpunktaktionen gegen Verkehrsverstöße vorgehen, liegt es letztendlich in der Hand einer jeden und eines jeden ihren beziehungsweise seinen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten.“
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