Drucksache - DS/0619/VIII  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-120 VE – Planreife; Arbeitstitel: Dolgensee-Center
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtÖkologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.03.2018 
17. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB PDF-Dokument
Dringliche BE ÖStadtMs PDF-Dokument

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0619/VIII:

 

Begründung:

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz hat auf der Grundlage des Bezirksamtsbeschlusses (BA-Vorlage NR. 025/2018 vom 20.2.2018) am 1.3.2018 über das Vorhaben beraten. Das Planvorhaben war in den zurückliegenden Monaten wiederholt Gegenstand von Anträgen, Vorlagen zur Kenntnisnahme und Beschlussempfehlungen, die in der Bezirksverordnetenversammlung und im Ausschuss erörtert und diskutiert wurden. Neben den gesetzlich vorgesehenen Formen der Bürgerbeteiligung wurde das Planvorhaben außerdem durch einen „Runden Tisch“ begleitet. Dabei konnte kein Einvernehmen zwischen den Bürgervertretern und dem Vorhabenträger erzielt werden. Insofern kommt der fachlichen Abwägung der vorgetragenen Einwände weiterhin besondere Bedeutung zu. Das Bezirksamt informierte nochmals über die aktuelle Situation. Der Ausschuss sieht mehrheitlich keine Verletzung der Sorgfaltspflicht und der Ermessensspielräume gemäß BauGB. Er empfiehlt, den Beschluss zur Planreife ohne nochmalige Überweisung zu fassen.

 

Text des Ursprungsantrages:

Siehe Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes für den 15.3.2018 (= Beschlussvorlage des BA Nr. 025/2018 vom 20.2.2018)

 

Begründung der Dringlichkeit:

Der Ausschuss hat bereits mit der vorgezogenen Beratung zur Planreife der Dringlichkeit des Vorhabens entsprochen, das zuvor bereits mehrfach Gegenstand ausführlicher Erörterungen in der BVV und ihren Fachgremien war. Die Dringlichkeit dient der Beschleunigung des Entscheidungsprozesses, der sonst erst wieder im Monat April behandelt werden könnte.

 

Abstimmungsergebnis: 11 / 3 / 1

 

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