Drucksache - DS/0590/VIII  

 
 
Betreff: Hundeauslauffläche für Alt-Hohenschönhausen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.02.2018 
16. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
41. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern eine Hundeauslauffläche als Ersatz der bisherigen an der Konrad-Wolf-Straße durch Hundefreunde genutzten Fläche geschaffen werden kann. Im Rahmen der Prüfung soll auch die Grünfläche zwischen Degner Straße und Konrad-Wolf-Str. (Teilfläche) in Betracht gezogen werden. Welche Alternativen grundsätzlich möglich wären und welche ggf. durch die BVV zu treffenden Entscheidungen hierfür erforderlich wären, soll ebenfalls dargestellt werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg nimmt zunächst davon Abstand, weitere Hundeauslaufflächen zu schaffen. Hintergrund ist ein anhängiges Klageverfahren zum Hundeauslaufgebiet im Fennpfuhlpark. Eine Klägerin geht gerichtlich gegen die gesonderte Ausweisung der Fläche vor, da sie sich durch das Hundegebell in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt fühlt. Inhalt des Gerichtsverfahrens wird also die Klärung zulässiger Abstände zu Wohngebäuden und/oder zulässiger Lärmimmissionen sein. Erst nach Ausgang des Gerichtsverfahrens soll im Interesse einer rechtssicheren Ausgestaltung von Hundeauslaufgebieten bezirksamtsseitig entschieden werden, auf welcher Grundlage die Einrichtung weiterer Anlagen möglich ist.

 

Darüber hinaus wird mit dieser Drucksache die BVV in Kenntnis gesetzt, dass mit Beschluss des Doppelhaushaltes 2020/21 die Fördermittel für Hundeauslaufgebiete bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ersatzlos weggefallen sind. Die Gründe dafür sind dem Bezirksamt Lichtenberg nicht bekannt. Das Bezirksamt Lichtenberg sieht selbst keine Möglichkeit, die Hundeauslaufflächen zu finanzieren.

 

 
 

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