Drucksache - DS/0483/VIII  

 
 
Betreff: Ergänzung der Veränderung der Einschulungsbereiche (ESB)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR SchulSpOrdUmVer 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.11.2017 
13. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Schule und Sport Entscheidung
06.12.2017 
14. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport (gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss Gleichstellung und Inklusion) zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage Nachtrag Veränderung ESB 2018-19 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Ergänzung der Veränderung der Einschulungsbereiche (ESB) der

-          Schule am Roederplatz (11G02)

-          Schule auf dem lichten Berg (11G05)

-          Neubildung Bernhard-Bästlein-Str. 56 (11G32)

-          Neubildung Rüdigerstr. 76 (11G33)

 

zum Schuljahr 2018/19 laut Anlage.

 

Begründung:

Bei der Datenlieferung für die Veränderung der Einschulungsbereiche durch das Statistische Landesamt Berlin Brandenburg (Stala) wurden versehentlich nur die Häuserblöcke bzw. Hausnummern übermittelt, wo zum Stichtag 31.12.2016 bereits Kinder gemeldet waren und bis zum Schuljahr 2022/23 Schulanfänger*innen werden.

Die Ergänzung ist notwendig, da der Einschulungsbereich komplett erfasst sein muss, um für die Schuljahre ab 2023/24 ebenfalls verlässliche Planungszahlen erstellen zu können bzw. Zuzüge in den Einschulungsbereich in dem Zeitraum davor zuordnen zu können.

Die ursprüngliche Anhörung des BSB zur Veränderung der Einschulungsbereiche erfolgte am 22.05.2017 (es gab keine Einwände) und wurde in der BA-Sitzung am 30.05.2017 beschlossen (Beschluss-Nr. 8/082/2017).

Die ergänzende Anhörung des Bezirksschulbeirates (BSB) fand gemäß § 111 Absatz 3 Ziffern 2 und 6 SchulG am 16.10.2017 statt. Er gab keine Einwände.

Vorlage zur Beschlussfassung im Bezirksamt.

Vorlage zur Kenntnisnahme durch die BVV.

Abstimmung der Ergänzungen mit dem Stala.

 

Begründung der Dringlichkeit: Urlaubs- und Ferienbedingt fanden am 24.10 und 31.10.2017 keine Bezirksamtssitzungen statt, eine fristgerechte Einreichung an die BVV für die Sitzung im November konnte somit nicht erfolgen.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen