Drucksache - DS/0451/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung aus dem beschlossenem Haushaltsplan zu ermöglichen.
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.
Begründung:
Die Rahmenkonzeption zum Bürgerhaushalt Lichtenberg (zuletzt von der BVV am 27.04.2017 beschlossen) legt fest, dass das Begleitgremium Bürgerhaushalt die Vorschläge als Vorlage an die BVV in der Regel vierteljährlich über den BVV-Vorstand einreicht. Somit erfolgt nun die Vorlage für das 3. Quartal 2017.
Nach beschlossenem Bürgerhaushaltsverfahren wurden von der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt in 2017 bislang insgesamt 35 eingegangene Vorschläge gesichtet und unter Abgleich der vorliegenden Stellungnahmen aus den Fachämtern in die jeweils geeigneten Bearbeitungsverfahren mit Information an das Begleitgremium Bürgerhaushalt wie folgt geleitet:
- Anliegenmanagement:18 Vorschläge - Nichtzuständigkeit: 3 Vorschläge - Begleitgremium: 14 Vorschläge (davon sind 4 Vorschläge für die Sitzung am 07.12.17 vorgesehen)
In der Sitzung am 14.09.2017 hat das Begleitgremium Bürgerhaushalt entsprechend seiner in der Rahmenkonzeption festgelegten Möglichkeiten folgenden Umgang im weiteren Verfahren für 3 Vorschläge beschlossen:
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