Drucksache - DS/0415/VIII
Die BVV hat das Bezirksamt ersucht,
mit Wohnungsunternehmen, die im Bezirk mehr als einhundert Mietwohnungen im Bestand halten, Folgendes zu vereinbaren:
In Anschreiben der Vermieter*innen an Mieter*innen zu Mieterhöhungsverlangen, zur Abrechnung von Betriebskosten und zur Durchführung von Maßnahmen gemäß
wird auf die ab 1.1.2018 beginnenden bezirklich finanzierten Mieterberatungen in den Stadtteilzentren und die durch unabhängige Dritte im Bezirk angebotenen Beratungsdienstleistungen ausdrücklich hingewiesen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt teilt das Interesse der BVV, die Mieterinnen und Mieter im Bezirk bei der Beratung über ihre Rechte zu unterstützen. Da es keinerlei rechtliche Handhabe für dieses Ersuchen gibt, soll das Anliegen zunächst mit der Wohnungswirtschaft diskutiert werden. Deswegen soll das Ersuchen der BVV auf einer kommenden Sitzung des Bündnisses für Wohnen thematisiert werden.
Im Anschluss daran werden die im Bezirk tätigen Wohnungsunternehmen angeschrieben, über die Ergebnisse der Diskussion informiert und darum gebeten, dem Ersuchen nachzukommen.
Dabei ist zu beachten, dass das Bezirksamt keine Übersicht über alle in Lichtenberg tätigen Vermieter und deren Wohnungszahlen vorliegen hat. Auch wenn dem Bezirksamt die wesentlichen Unternehmen bekannt sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall ein Unternehmen mit mehr als 100 Wohnungen nicht erfasst ist.
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