Drucksache - DS/0415/VIII  

 
 
Betreff: Jedes Mieterhöhungsverlangen und jede Betriebskostenabrechnung mit Hinweis auf unabhängige Mieter*innenberatung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.10.2017 
12. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
02.11.2017 
11. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2017 
14. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.03.2018 
17. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE ÖStadtMs PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die BVV hat das Bezirksamt ersucht,

 

mit Wohnungsunternehmen, die im Bezirk mehr als einhundert Mietwohnungen im Bestand halten, Folgendes zu vereinbaren:

 

In Anschreiben der Vermieter*innen an Mieter*innen zu Mieterhöhungsverlangen, zur Abrechnung von Betriebskosten und zur Durchführung von Maßnahmen gemäß

 

  • §§ 558 ff. BGB (ortsübliche Vergleichsmiete),
  • § 556 BGB (Betriebskosten),
  • § 555 BGB (Modernisierungserklärung),
  • § 559 BGB (Modernisierungsumlage)

 

wird auf die ab 1.1.2018 beginnenden bezirklich finanzierten Mieterberatungen in den Stadtteilzentren und die durch unabhängige Dritte im Bezirk angebotenen Beratungsdienstleistungen ausdrücklich hingewiesen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt teilt das Interesse der BVV, die Mieterinnen und Mieter im Bezirk bei der Beratung über ihre Rechte zu unterstützen. Da es keinerlei rechtliche Handhabe für dieses Ersuchen gibt, soll das Anliegen zunächst mit der Wohnungswirtschaft diskutiert werden. Deswegen soll das Ersuchen der BVV auf einer kommenden Sitzung des Bündnisses für Wohnen thematisiert werden.

 

Im Anschluss daran werden die im Bezirk tätigen Wohnungsunternehmen angeschrieben, über die Ergebnisse der Diskussion informiert und darum gebeten, dem Ersuchen nachzukommen.

 

Dabei ist zu beachten, dass das Bezirksamt keine Übersicht über alle in Lichtenberg tätigen Vermieter und deren Wohnungszahlen vorliegen hat. Auch wenn dem Bezirksamt die wesentlichen Unternehmen bekannt sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall ein Unternehmen mit mehr als 100 Wohnungen nicht erfasst ist.

 

 

 
 

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