Drucksache - DS/0413/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Der Kindertagesstättenentwicklungsplan (KEP) 2017 (siehe Anlage) wurde vom Bezirksamt erarbeitet und steht ab sofort als wesentliche bezirkliche Planungsgrundlage für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Der KEP hat sich im Bezirk Lichtenberg seit 2009 als ein wichtiges Arbeitsinstrument bewährt. Damit liegen zuverlässige Planungsaussagen vor, die regional kleinteilig die Versorgungs- und Bedarfslagen in der vorschulischen Kindertagesbetreuung belegen. In zahlreichen Einzelvorgängen sind diese wesentliche Grundlage für Planungsentscheidungen des Bezirksamtes oder freier Träger geworden. Mit der hier vorliegenden Fassung werden die bisherigen Planungen für das Jahr 2017 überprüft. Diese Version stellt somit ein Monitoring und keine klassische Fortschreibung mit Prognosen über den Zeitraum mehrerer Jahre dar. Damit folgt Lichtenberg den Abstimmungen zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und den bezirklichen Jugendhilfeplanern in Bezug auf die diesjährige gesamtstädtische Kindertagesstättenentwicklungsplanung. Die Bestands- und Bedarfssituation sowie die Maßnahmenplanung des letztjährigen KEP wurden aktualisiert und um neue Entwicklungen erweitert. Die Erkenntnisse und Analysen des KEP 2016 sind dennoch weiterhin gültig. |
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