Drucksache - DS/0384/VIII  

 
 
Betreff: Warnsignale bei Zugdurchfahrt am Regionalbahnhof Hohenschönhausen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
11. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Entscheidung
24.10.2017 
10. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.11.2017 
13. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2018 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
41. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
BE ÖOVBd PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Zwb.) - Anlage PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich in Zusammenarbeit mit dem Berliner Senat bei der Deutschen Bahn dafür einzusetzen, dass auf dem Haltepunkt Hohenschönhausen ein akustisches Warnsignal ertönt bzw. eine Sprachansage formuliert wird, welche auf einen durchfahrenden Zug hinweist.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg hat für den Antrag bei der Deutschen Bahn erneut nachgefragt und daraufhin Anfang 2020 folgende Antwort erhalten:

 

1. Grundsätzliches

 

Personen, die sich auf Bahnsteigen aufhalten, sind ggf. aerodynamischen Einwirkungen von fahrenden Zügen ausgesetzt. Die Deutsche Bahn hat sich hierzu bereits im Jahre 2000 mit Fachleuten der DB Systemtechnik in Zusammenarbeit mit den Betreibern der Infrastruktur im Rahmen eines Forschungs- und Technologieprojektes intensiv mit der Fragestellung der aerodynamischen Wechselwirkungen von Fahrzeugen und Infrastruktur beschäftigt.

 

In diesem Projekt wurde insbesondere auch der Nachweis über die aerodynamischen Wirkungen am Bahnsteig bei durchfahrenden Zügen geführt. In den Analysen wurden sowohl Personen- als auch Güterzüge in verschiedenen Geschwindigkeitsbereichen einbezogen. Die Ergebnisse aus dieser Simulationsmethodik – zur Beurteilung des aerodynamischen Belastungsniveaus bei Zugvorbeifahrten am Bahnsteig – sind u.a. Grundlage für die Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Reisenden vor Gefahren aus dem Bahnbetrieb.

 

Gestatten Sie mir an dieser Stelle auch einige Erläuterungen aus der Sicht des Gesetzgebers: Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) in Deutschland schreibt vor, dass Eisenbahnen die Verantwortung ihres sicheren Betriebs selbst obliegt. Präzisiert wird dieser sichere Betrieb in der Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung. Für das Thema „Sicherheit an den Verkehrsstationen“ bedeutet dies, dass der Leiter des zuständigen Bahnhofsmanagements, der für die Einhaltung der vorliegenden Regeln und somit für die Sicherheit an den Verkehrsstationen verantwortlich ist, für die Sicherheit der Personen verantwortlich zeichnet.

 

Um die Sicherheit von Personen auf dem Bahnsteig zu gewährleisten, führt das zuständige Bahnhofsmanagement verschiedene Maßnahmen durch. Hier seien exemplarisch die folgenden Maßnahmen genannt:

 

- Markierung der frei zu haltenden Fläche auf dem Bahnsteig mit Hilfe einer weißen Linie

- Schraffur der frei zu haltenden Fläche auf dem Bahnsteig

- Schilder mit Warnhinweisen

- Leiteinrichtungen („Hindernisse“) für Reisende

- Zyklische Hinweisansagen bzw. zuggenaue, akustische Warnansagen

 

Für jeden Bahnsteig bzw. genauer für jedes Bahnsteiggleis und den dazugehörigen Bahnsteigbereich erstellt der Bahnhofsmanager eine standardisierte, computergestützte Risikobewertung. Für diese Risikoanalyse sind sämtliche Unfälle an Bahnsteigen über einen 10-jährigen Betrachtungszeitraum ausgewertet sowie eine Vielzahl von Einflussfaktoren – die aus dem Bahnbetrieb heraus auf Bahnsteige wirken – berücksichtigt worden. Dies geschah mit Unterstützung des schweizerischen Ingenieurbüros Ernst Basler+Partner AG. Die Untersuchung wurde durch wertvolle Hinweise des Eisenbahn-Bundesamtes ergänzt. In die Risikobewertung fließt eine Vielzahl von Parametern ein. Erlauben Sie mir auch hier die Nennung der wichtigsten Faktoren:

 

- Bauart des zum Bahnsteiggleis zugehörigen Bahnsteiges

- Breite und Bebauung des Bahnsteiges

- Radius des Bahnsteiggleises

- Personengruppen, die den Bahnsteig nutzen

- Maßgebliche Geräuschquellen am Bahnsteig

- Anzahl der Ein- und Aussteiger pro Tag

- Geschwindigkeit des schnellsten, auf dem jeweiligen Bahnsteiggleis fahrenden, Zuges

- Anzahl der auf dem Bahnsteiggleis haltenden Reisezüge

- Anzahl der auf dem Bahnsteiggleis durchfahrenden Güterzüge

- etc.

 

Diese Risikobewertung muss bei Veränderungen der Parameter neu erstellt werden. Das Ergebnis dieser Bewertung, die Risikoklasse, legt fest, welche Maßnahmen zur Sicherung der Reisenden an dem Bahnsteig ergriffen werden müssen.

 

2. Ihre Anfrage zum Regionalbahnhof Hohenschönhausen

 

Die Risikobewertung für den Bahnhof Berlin-Hohenschönhausen ergab, dass die Reisenden durch eine mittlere Sicherheitsstufe gesichert werden müssen. Für diesen Bahnhof sind daher bestimmte Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Dies bedeutet, dass neben der Markierung der frei zu haltenden Fläche auf dem Bahnsteig mit Hilfe einer weißen Linie auch Schilder mit Warnhinweisen angebracht wurden. Eine Notwendigkeit von Durchsagen wurde entsprechend der örtlichen Gegebenheiten für den Bahnhof nicht ermittelt.

 

Um einen zusätzlichen Schutz für Personen zu gewährleisten, welche die Regionalbahnsteige gerade betreten, wurde während einer Begehung festgelegt, dass in den Zugangsbereichen Leithilfen montiert werden. Diese wirken wie eine Umlaufsperre (das Durchqueren mit Fahrrädern, Kinderwagen, Rollstühlen etc. bleibt gewährleistet).

 

Weiterhin wurde über die Fahrgastinformationsanlage eine Ansage programmiert, welche unabhängig von Zugdurchfahrten die Personen auf dem Bahnsteig warnt, den freizuhaltenden Bereich erst nach Halt eines Zuges zu betreten. Diese erfolgt alle 20 Minuten je Bahnsteig. D.h., über beide Regionalbahnsteige hört man versetzt diese Ansage alle 10 Minuten.

 

Der genaue Wortlaut der Ansagen:

 

„Achtung Zugbetrieb, halten Sie Abstand von der Bahnsteigkannte und betreten Sie den gekennzeichneten Bereich erst nach Halt des Zuges“

 

Zeitlich ist dieser von 06:00-20:00 Uhr aktiv.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass hier von den deutschlandweit einheitlichen Regeln nicht abgewichen werden kann. Dies schließt auch das Aufstellen von Signalen ein, die Triebfahrzeugführer ggf. zum Abgeben von Warnsignalen auffordern.

 

 
 

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