Drucksache - DS/0320/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, auf dem Straßenabschnitt zwischen Waldowallee/Ecke Rheinsteinstraße und Waldowallee/Ecke Andernacher Straße ein eingeschränktes Halteverbot, z. B. werktags von 8 – 18 Uhr, anzuordnen. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob auf der Gehwegseite am Amt für Straßenschutz Gehwegparken angeordnet werden kann.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Waldowallee ist Teil des übergeordneten Straßennetzes. Die Anordnung dauerhafter Verkehrszeichen obliegt der Verkehrslenkung Berlin. Die Prüfung, inwieweit der Gehweg zum Parken genutzt werden kann, erfolgt durch den Straßenbaulastträger.
Das Bezirksamt hat sich mit Schreiben vom 31.10.2018 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für den Beschluss eingesetzt.
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