Drucksache - DS/0306/VIII  

 
 
Betreff: Live-Stream der BVV länger als 6 Monate speichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenEingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.07.2017 
10. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt, Personal, GO Entscheidung
13.09.2017 
10. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt, Personal, GO vertagt   
11.10.2017 
12. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt, Personal, GO vertagt   
08.11.2017 
13. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt, Personal, GO vertagt   
13.12.2017 
14. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt, Personal, GO vertagt   
16.01.2018 
15. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt, Personal, GO vertagt   
14.02.2018 
16. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt, Personal, GO überwiesen   
Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung Entscheidung
10.04.2018 
2. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung vertagt   
08.05.2018 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
20. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE EBGO PDF-Dokument

Der Ausschuss Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0306/VIII in folgender geänderter Fassung:

 

§ 43a Absatz 4 der GO wird neu gefasst und erhält folgenden Text:

Die Speicherung des Livestreams und deren öffentliche Zugänglichkeit erfolgt für längstens 5 Jahre, mindestens jedoch für die laufende Wahlperiode. Nach Ablauf der Wahlperiode, frühestens 5 Jahre nach der jeweiligen Sitzung, erfolgt eine Löschung der gespeicherten Livestreaminhalte.

 

Begründung:

Die Speicherung des Livestreams soll für die gesamte Dauer der Legislatur erfolgen können. Im Anschluss und nach Ausschlussfrist soll eine entsprechende Löschung der Daten erfolgen.

 

Text des Ursprungsantrages:

§ 43 a Livestream 4) der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg wird wie folgt geändert:

 

Eine öffentlich zugängliche Speicherung des Livestreams erfolgt für 5 Jahre nach Ablauf der jeweiligen Sitzung.

 

Abstimmungsergebnis: 5 / 0 / 1

 
 

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