Drucksache - DS/0074/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Ergebnis der Auswertung der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz 3 BauGB sowie das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 im Bebauungsplan-Verfahren XVII-4. b) eine eingeschränkte Beteiligung zur Einholung der Stellungnahmen der von den Änderungen oder Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan XVII-4 gemäß § 4a Absatz 3 mit einer verkürzten Frist zur Stellungnahme durchzuführen.
Anlage 1:Abwägung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Anlage 2:Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Begründung:Die gesetzlichen Regelungen des Baugesetzbuchs erfordern gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bei Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bebauungsplans nach dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB eine erneute Auslegung und Einholung von Stellungnahmen. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt wird. Werden durch die Änderungen oder Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden. Von diesen Möglichkeiten soll hier Gebrauch gemacht werden. |
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