Drucksache - DS/0074/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-4 – Abwägung der erneuten Behördenbeteiligung und Beteiligung der Öffentlichkeit; Arbeitstitel: „Ostkreuz“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStRin StadtSozWiArb
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.01.2017 
4. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
02.02.2017 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
02.03.2017 
4. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     
Schule und Sport mitberatend
21.02.2017 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport vertagt   
02.03.2017 
4. (Sonder-) Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1  
VzK - Anlage 2  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)        das Ergebnis der Auswertung der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz 3 BauGB sowie das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 im Bebauungsplan-Verfahren XVII-4.

b)        eine eingeschränkte Beteiligung zur Einholung der Stellungnahmen der von den Änderungen oder Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan XVII-4 gemäß § 4a Absatz 3 mit einer verkürzten Frist zur Stellungnahme durchzuführen.

 

Anlage 1:Abwägung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Anlage 2:Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

Begründung:

Die gesetzlichen Regelungen des Baugesetzbuchs erfordern gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bei Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bebauungsplans nach dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB eine erneute Auslegung und Einholung von Stellungnahmen. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt wird. Werden durch die Änderungen oder Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden. Von diesen Möglichkeiten soll hier Gebrauch gemacht werden.

 
 

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