Drucksache - DS/2120/VII  

 
 
Betreff: Programmplanung Stadtumbau Ost - Vornotierung Programmjahr 2017
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2016 
59. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a) die in der Anlage „Stadtumbau Ost - Anmeldung für das Pro­grammjahr 2017 gelisteten Maßnahmen zur Aufnahme in die Programmplanung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt anzumelden,

 

b) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Begründung:

 

Die Anmeldung der Projekte erfolgt turnusmäßig für die neue Förderperiode (Programmjahr 2017) Die Verteilung der Fördermittel wurden in Abstimmung mit den Fachämtern vorgenommen.

Gemäß Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 16.06.2016 gelten veränderte Rahmenbedingungen für das Programmjahr 2017. „Sofern sich im Fördergebiet Frankfurter Allee Nord aber auch in den auslaufenden Fördergebieten Fennpfuhl, Friedrichsfelde, und Neu-Hohenschönhausen bzw. in deren unmittelbaren Umfeld Not-/ Aufnahme- und Gemeinschaftsunterkünfte befinden bzw. deren Bau geplant ist, besteht das Angebot zum Programm 2017 ggf. darüber hinausgehende Maßnahmen zur Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen anzumelden. Alle angemeldeten Projekte in den Gebieten Fennpfuhl, Friedrichsfelde und Neu-HSH haben einen inhaltlichen Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik. Im Fördergebiet Frankfurter Allee Nord ist es das Projekt „Schule auf dem lichten Berg“.

In den Stadtumbaugebieten Neu- Hohenschönhausen, Fennpfuhl und Friedrichsfelde wird die Förderung nach 2017 nicht aktiv weitergeführt. Die Gebiete bleiben unter Beobachtung hinsichtlich der künftigen Bedarfsentwicklung.

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Ablauf der Wahlperiode

 

 

 
 

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