Drucksache - DS/2020/VII  

 
 
Betreff: Barrierefreie Wegeführungen auf gemeinsamen Geh- und Radwegen
Status:öffentlichAktenzeichen:erledigt mit DS/2264/VIII
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenÖffentliche Ordnung und Verkehr
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
57. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
28.06.2016 
50. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
58. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument

Der Ausschuss Öffentliche Ordnung und Verkehr empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 2020/VII:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die folgenden gemeinsamen Geh- und Radwege über ihre gesamte Länge den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen: Der Weg, der von der Gotlindestraße zum Landschaftspark Herzberge führt, der Weg am Paul- und Paula-Ufer sowie der Richard-Kolkwitz-Weg. Dabei sind insbesondere die Kriterien maximales Gefälle sowie ungehinderte Befahrbarkeit mit Rollstühlen, breiten Kinderwagen sowie mit Fahrrädern, die mit Kinder- oder Lastenanhängern ausgestattet sind, zu berücksichtigen. In den Fällen, in denen den Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht entsprochen wird, sind entsprechende bauliche Maßnahmen durchzuführen.

 

Begründung:

Die drei genannten gemeinsamen Geh- und Radwege erwecken an einigen Stellen den Anschein, nicht barrierefrei zu sein, das heißt nicht der DIN 18024-1 sowie den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) zu entsprechen. In letzteren steht unter Teil A – Entwurfstechnik – Allgemeines u. a., Zitat: "Im Hinblick auf eine barrierefreie Gestaltung sind Gefälle (Schrägneigung) von über 4 % zu vermeiden; nur in Ausnahmefällen darf das Gefälle bis zu 6 % betragen."

Am Richard-Kollwitz-Weg kam es schon zu mehreren Unfällen. Das betrifft den südlichen Abschnitt des Weges in den Landschaftspark Herzberge, auf den man von der Gotlindestraße aus gelangt, den Abschnitt in der Nähe des Pumpenhäuschens am Paul- und Paula-Ufer sowie den westlichen Abschnitt an der Treskowallee und den östlichen Abschnitt des Richard-Kolkwitz-Weges kurz vor den Bahnbrücken.

Darüber hinaus ist das Drängelgitter auf dem Weg, der von der Gotlindestraße zum Landschaftspark Herzberge führt, für die oben genannten Nutzergruppen hinderlich.

 

Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 0

 
 

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