Drucksache - DS/1977/VII  

 
 
Betreff: Personalabbaumoratorium
Bezug: DS/1690/VII - Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg von Berlin für die Haushaltsjahre 2016/2017
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
55. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1  
VzK - Anlage 2  

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

sich ggü. dem Senat und im Rat der Bürgermeister für ein Moratorium zum Personalabbau in den Bezirksverwaltungen einzusetzen und eine deutliche Abkehr von dem Ziel der Reduzierung des Öffentlichen Dienstes zu fordern.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Mit Schreiben vom 16.12.2015 hat sich die Bezirksbürgermeisterin schriftlich an den Staatssekretär für Finanzen gewandt. Mit Datum vom 23.02.2016 wurde dieses Schreiben beantwortet. Der genaue Wortlaut beider Anschreiben ist der Anlage zu entnehmen.

 

Darüber hinaus wurden auf Initiative des Bezirks Lichtenberg im Rat der Bürgermeister intensiv zur Thematik diskutiert.

 

Im Ergebnis stellt die Senatsverwaltung für Finanzen fest, dass ein Abbaumoratorium zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus ihrer Sicht nicht erforderlich ist. Erst wenn zum Ende des Vereinbarungszeitpunkts erhebliche Probleme erkennbar seien, würde die Senatsfinanzverwaltung den Vorschlag ggf. aufgreifen.

 

Weitere realistische Möglichkeiten, das Ansinnen der BVV durchzusetzen, werden derzeit nicht gesehen.

 

Die im Schreiben der Senatsfinanzverwaltung offerierte Möglichkeit, bei nachgewiesener Unwirtschaftlichkeit von Ausgliederungsmaßnahmen im Einzelfall vom VzÄ-Abbau abzusehen, wird der Bezirk Lichtenberg zu gegebener Zeit aufgreifen. Im Verlauf des Doppelhaushalts 2016/17 wären folgende Maßnahmen zu prüfen:

 

  • Ausgliederung der Jugendgerichtshilfe zum 01.01.2018
  • Ausgliederung Transportarbeit in 2016/17

 

 
 

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