Drucksache - DS/1958/VII  

 
 
Betreff: Finanzielle Handlungsspielräume 2016 und 2017 nutzen; Hier: Ergänzender Haushalt 2017
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
55. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
04.05.2016 
62. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
56. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2016 
59. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Dringliche BE HA PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

  1. der Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Lichtenberg einen ergänzenden Haushalt 2017 zur Kenntnisnahme vorzulegen. Dabei ist die BVV über Maßnahmen für Mehrausgaben zu informieren, soweit der Überschuss aus dem Haushaltsjahr 2015 nicht zur Auflösung der Pauschalen Minderausgabe im Haushalt 2017 benötigt wird.
  2. Der BVV ist bis Juli 2016 über den Stand der Umsetzung zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Mit Schreiben vom 18.03.2016 übermittelte die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken die Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung 2015. Im Ergebnis erzielte der Bezirk einen Jahresüberschuss 2015 i.H.v. 15.618 T€. Dieser Jahresüberschuss wird in das Jahr 2017 übertragen und löst die im Haushaltsplan 2017 eingestellte Pauschale Minderausgabe in Kapitel 4500 Titel 92703 i.H.v. 10.822 T€ auf.

 

Die Höhe des tatsächlichen Überschusses in 2017 ermittelt sich aber erst nach Übermittlung der Globalsummenfortschreibung 2017.

 

Die Fortschreibung wurde den Bezirken von der Senatsverwaltung für Finanzen mit folgenden Schreiben übersandt:

        Fortschreibung der Globalsumme vom 31.05.2016, die im Wesentlichen die Neuberechnung des Produktsummenbudgets auf Basis der Ergebnisse der KLR 2015 und die Anpassung der Einnahmenvorgabe enthält. Zudem wurden Bezirksplafondverändernde Sachverhalte zusätzlich zugewiesen, u.a. zusätzliche Mittel für Besoldungserhöhungen, Entgelterhöhungen im Transferbereich sowie für die Personalaufwüchse der AG Wachsenden Stadt.

        2. Fortschreibung der Globalsumme (technische Fortschreibung) vom 04.08.2016 sowie 2. Fortschreibung der Globalsumme (technische Fortschreibung - Neufassung) vom 11.08.2016. Die technische Fortschreibung bereinigt Fehler der Fortschreibung vom 31.05.2016. Sie beziehen sich in erster Linie auf den Produktbereich Schulträgerschaft und Planmengen in einigen Produkten, sehen aber auch eine zusätzliche Budgetzuweisung zum Ausgleich von strukturellen Ausgabenanstiegen der Berliner Job-Center vor.

 

Im Ergebnis dieser Fortschreibungen erhöht sich die Globalsumme 2017 für den Bezirk Lichtenberg um 15.950 T€.

Das Bezirksamt hat beschlossen, den Überschuss des Jahres 2015 und die Globalsummenfortschreibung 2017 wie nachfolgend beschrieben im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2017 aufzulösen:

 

  1. Haushaltspolitisches Globalziel und Rahmenvorgaben

 

Derzeit befinden sich mehrere Konzepte in der Vorbereitung bzw. Bearbeitung durch das Bezirksamt Lichtenberg („Konzept Lichtenberg wächst“, „Konzept Lichtenberger Verwaltung 2021“, Konzept zur Integration geflüchteter Menschen, „SIKO“-Konzept usw.). Sie bereiten die strategische Ausrichtung des Bezirks Lichtenberg hinsichtlich der wachsenden Einwohnerzahl und der wachsenden Herausforderungen bei der Integration geflüchteter Menschen vor. Zudem werden gegenwärtig die Stadtteilprofile überarbeitet, in deren Ergebnis Ziele und Maßnahmen für die jeweiligen Stadtteile definiert werden. Hierfür werden sowohl 2017 als auch im Doppelhaushalt 2018/2019 frei verfügbare Haushaltsmittel benötigt. Daher ist es sinnvoll, auch in der Haushaltswirtschaft 2016/2017 Überschüsse zu erwirtschaften.

 

Dies wird u.a. erreicht, indem für den ergänzenden Haushalt 2017

  1. für die Bereiche Personal sowie Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL) die Zuweisungserhöhungen 2017 in voller Höhe weitergegeben werden;
  2. ebenso für alle weiteren Zielbudgets unterliegenden Transferausgabenbereiche für zum Ansatz saldierte Zuweisungserhöhungen;
  3. errechnete Überschüsse durch Globalsummenzuweisung im Bereich pagatorische Kosten sowie Transfer nicht aufgelöst werden;
  4. unrealistische Erhöhungen von Einnahmenvorgaben nicht weitergegeben werden;
  5. bekannte relevante Haushaltsrisiken und weitere dringliche Bedarfe finanziell untersetzt werden;

 

 

  1. Inhaltlich Strategische Ziele für den ergänzenden HH 2017

 

Die Gewinnvorträge aus der Haushaltswirtschaft 2016/17 werden erst für den Doppelhaushalt 2018/19 zur Verfügung stehen. Jedoch gibt es bereits jetzt dringende Handlungsbedarfe, die aus der wachsenden Stadt resultieren, insbesondere um den bisher erreichten Qualitäts- und Versorgungsstandard mindestens halten zu können. Dafür sollen im Rahmen des ergänzenden Haushalts 2017 verfügbare Mittel in der Haushaltswirtschaft eingesetzt werden.

 

Nachstehende strategische Ziele werden dabei verfolgt:

 

  1. der Bezirk ist Kinder- und Familiengerecht,
  2. die Infrastruktur ist weiter qualifiziert und bedarfsgerechter angepasst,
    insbesondere wird die Schulentwicklungsplanung umgesetzt,
  3. Geflüchtete und andere Zuwanderer werden integriert.

 

Der Mitteleinsatz konzentriert sich auf die Umsetzung der Ziele a. und b.

 

Für Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten und anderen Zuwanderern erhält der Bezirk Lichtenberg vom Senat von Berlin zusätzliche finanzielle Mittel. Über dessen Verwendung wird in einem gesonderten Prozess unter Einbeziehung der Eckpunkte für ein bezirkliches Integrationskonzept beraten und entschieden.

 

Das Bezirksamt geht von der Prämisse aus, dass die zusätzlichen Bedarfe zur Schaffung von Schul- und Kitaplätzen vom Senat bedarfsgerecht bereitgestellt werden. Das Bezirksamt befürchtet jedoch derzeit, dass mögliche Versorgungsengpässe bei Kitaplätzen entstehen könnten und wird daher prüfen, ob und ggf. wie es die Schaffung zusätzlicher Kitaplätze mittels Anreizinstrumenten unterstützen kann.

 

 

 

 

  1. Haushaltsrechtliche Bedingungen für die Zulassung von Mehrausgaben in der Haushaltswirtschaft

 

Bei der Zulassung von Mehrausgaben in der Haushaltswirtschaft ist zu beachten, dass die Maßnahmen den geltenden Regeln des Haushaltsrechts genügen müssen. Sofern sie nicht haushaltsneutral und in eigener Zuständigkeit im Rahmen der Deckungsfähigkeit finanziert werden können, führen sie zu über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben. Diese unterliegen strengen Vorgaben. So sind Maßnahmen nur dann haushaltsrechtlich zulässig, wenn sie

        unvorhersehbar waren zum Zeitpunkt der HH-Planaufstellung

        unabweisbar nach Artikel 89 Verfassung von Berlin sowie

        zeitlich unaufschiebbar sind.

 

In allen Fällen der nachfolgend beschriebenen Budgeterhöhungen müssen die betroffenen Organisationseinheiten konkrete Einzelmaßnahmen formulieren und hierfür beim Finanzservice (nach Ausschöpfung vorhandener Ansätze) Anträge auf über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben mit Finanzierung aus der Fortschreibung stellen. Dabei sind nachvollziehbare und belegbare Begründungen zur Einhaltung o.g. Kriterien vorzulegen, die vom Finanzservice zu prüfen sind und genehmigt werden müssen.

 

Alle anderen von den Organisationseinheiten im Rahmen aktueller Schwerpunkte und neuer Vorhaben für notwendig erachteten zusätzlichen Mittel müssen im Rahmen der Deckungsfähigkeit im bestehenden Haushaltsplan 2017 und unter Beachtung der Beschränkungen der Deckungsmöglichkeiten durch Haushaltsgesetz 2016/17, Haushaltswirtschaftsrundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen sowie die Regelungen der Landeshaushaltsordnung finanziert werden.

 

 

  1. Umgang mit den Fortschreibungssachverhalten der Senatsverwaltung für Finanzen im Einzelnen in Umsetzung des haushaltspolitischen Globalziels 

 

Ein großer Teil der mit der Globalsummenfortschreibung 2017 übermittelten Fortschreibungssumme i.H.v. 15.950 T€ ist der Veränderung vor allem der Zielbudget unterliegenden Transferausgabenbereiche sowie dem Bereich Personalmittel zuzuschreiben. Auch wurden die pagatorischen Kosten neu berechnet. Schließlich liegen der Zuweisung in Basiskorrekturrelevanten Bereichen neue Sachmittelberechnungen sowie eine angepasste Einnahmenvorgabe zugrunde. Im Einzelnen wird gem. Vorgaben 1.a. – d mit den Fortschreibungssachverhalten wie folgt umgegangen:

 

 

 

Fortschreibungstatbestände
gem. Schr. SenFin  31.05.2016, 04.08.2016 und 11.08.2016

 

(in T€)

OE

 

Zuweisung
neu

Ansatz 2017

Differenz Zuweisung neu und Ansatz

Umsetzung in der Haushaltswirtschaft

1

2

5

6

7= Sp 5 - Sp 6

8

Transferausgaben

 

 

 

 

 

Hilfe in besonderen Lebenslagen

 

212.767,3

210.194,0

2.573,3

2.573,3

Eingliederungshilfe Soz

Soz

68.970,0

67.206,0

1.764,0

1.764,0

Hilfe zur Pflege Soz

Soz

25.006,0

24.432,0

574,0

574,0

Hilfe z. Überw. soz. Schwierigk

Soz

4.065,3

4.030,0

35,3

35,3

Einglied.hilfe Jug inkl. HzP Jug

Jug

5.794,0

5.605,0

189,0

189,0

außerh. Berlins – Einglied.hilfe

Soz

99.904,0

99.904,0

0,0

0,0

außerh. Berlins - Hilfe zur Pflege

Soz

9.028,0

9.017,0

11,0

11,0

HbL Asyl

Soz

47,0

38,0

9,0

9,0

Krankenhilfe

Soz/Jug

3.370,0

3.447,0

-77,0

0,0

Krankenhilfe außerhalb Berlins

Soz

1.503,0

1.506,0

-3,0

0,0

 

Fortschreibungstatbestände
gem. Schr. SenFin  31.05.2016, 04.08.2016 und 11.08.2016

 

(in T€)

OE

 

Zuweisung
neu

Ansatz 2017

Differenz Zuweisung neu und Ansatz

Umsetzung in der Haushaltswirtschaft

1

2

5

6

7= Sp 5 - Sp 6

8

Hilfe zur Erziehung

Jug

45.761,0

41.840,0

3.921,0

3.921,0

Kindertagesbetreuung

Jug

124.280,0

121.756,0

2.524,0

2.524,0

Tagespflege in Familien

Jug

1.953,0

1.942,0

11,0

11,0

KFA

Soz

6.631,1

6.489,0

142,1

142,1

psychosoziale Projekte

QPK

930,0

926,0

4,0

4,0

Mutter/Vater/Kind

Jug

1.880,0

1.171,0

709,0

709,0

Insolvenzerfahren

 

547,9

555,0

-7,1

0,0

Erziehungs- und Familienberatung

Jug

302,1

297,0

5,1

5,1

Beförderung behinderter Kinder

SchulSpo

2.210,0

2.482,0

-272,0

0,0

BuT (ohne Beköstigung)

BüD, Soz, JC

1.080,0

1.094,0

-14,0

0,0

BuT-Beköstigung

SchulSp

214,5

224,0

-9,5

0,0

freiwillig soz. Leistungen (Kältehilfe)

Soz

21,0

36,0

-15,0

0,0

Jugendberufshilfe

Jug

428,0

367,0

61,0

61,0

TBC

Ges

1.390,0

1.465,0

-75,0

0,0

Personalausgaben
(ohne Fremdfinanzierung)

 

93.549,0

91.049,0

2.500,0

2.500,0

 

Sachausgaben

 

 

 

 

 

Pagatorisierung

 

24.691,0

25.729,0

-1.038,0

-38,0

Verr. kalk. Gebäudekosten

BA

17.779,0

18.779,0

-1.000,0

0,0

Verr. kalk. Zinsen Mobilien

116,0

140,0

-24,0

-24,0

Verrechnungen kalk. Pensionen

6.796,0

6.810,0

-14,0

-14,0

Beköstigung

SchulSp

5.215,3

4.923,0

292,3

292,3

Pässe, Ausweise

BüD

 

 

133,0

133,0

Einnahmen

 

 

 

 

 

E 3 - Gebühren und Beiträge

alle

-17.342,0

-16.682,0

-660,0

0,0

 

 

 

 

 

12.846,8

noch frei verfügbares

Fortschreibungsbudget

 

 

 

 

3.103,2

Fortschreibung gesamt

 

 

 

 

15.950,0

 

Die Differenz vorgenannter Fortschreibungstatbestände i.H.v. 12.846,8 T€ zur Globalsummenerhöhung von 15.950,0 T€ beträgt 3.103,2 T€. Über dieses Budget kann der Bezirk frei verfügen.

 

Die Fortschreibungssummen für die Umsetzung in der Haushaltswirtschaft sind der letzten Spalte zu entnehmen. In diesem Rahmen können die OE für die genannten Ausgabenbereiche, sobald ihre vorhandenen Haushaltsansätze ausgeschöpft sind, beim Finanzservice Mehrausgaben beantragen.

 

Gem. Vorgabe 1.c. sollen die durch die Globalsummenfortschreibung errechneten Überschüsse im Bereich pagatorische Kosten sowie Transfer nicht aufgelöst werden. Diese werden in der Haushaltswirtschaft 2017 jedoch im Einzelfall nicht in der in vorgenannter Tabelle dargestellten Höhe erreicht werden:

 

Beförderung behinderter Kinder:
Die Haushaltsansätze 2016/17 wurden gebildet auf Basis der in 2015 durchgeführten Neuausschreibung und sind weiterhin als bedarfsgerecht anzusehen. Das dazugehörige Produkt unterliegt nicht der Basiskorrektur.

 

 

Pagatorische Kosten:

Die von SenFin im Rahmen der Globalsummenfortschreibung ermittelten Bedarfe für pagatorische Gebäudekosten in 2017 basieren auf dem Immobilienbestand im Fachvermögen im Jahr 2015. Im Bezirk Lichtenberg werden im Zusammenhang mit den steigenden Schülerzahlen jedoch kontinuierlich neue Schulgebäude ans Netz genommen. Die tatsächlich zu entrichtende Summe in 2017 für pagatorische Gebäudekosten wird Ende 2016 auf Basis des dann vorliegenden Immobilienbestands ermittelt und höher ausfallen als zur Zuweisung von SenFin errechnet. Hierfür wurde bereits in der Haushaltsplanaufstellung zum Haushaltsplan 2017 finanzielle Vorsorge getroffen. Die derzeitige rechnerische Differenz zwischen Zuweisung und Ansatz wird in der Haushaltswirtschaft 2017 nach Rechnungslegung durch die SenFin also deutlich kleiner ausfallen.

 

Zur Erläuterung ist zur Erhöhung der Einnahmenvorgabe Folgendes anzumerken:

 

Einnahmen aus Gebühren und Beiträgen:

Der Bezirk Lichtenberg erwirtschaftet im Bereich Gebühren und Beiträge seit Jahren weitgehend stabile Gesamteinnahmen. Diese entsprechen in etwa den Einnahmenansätzen wie sie derzeit im Haushaltsplan 2017 veranschlagt wurden. Die jetzt im Rahmen der Fortschreibung 2017 erhöhte Einnahmenvorgabe kann dagegen nach gegenwärtiger Einschätzung nicht erzielt werden und stellt somit gem. Vorgabe 1.d ein Haushaltsrisiko dar, das abzufedern ist.

 

Nach Abzug der Fortschreibungssachverhalte haben folgende Sachverhalte Auswirkungen auf das zusätzliche Budget 2017:

 

 

zusätzliches Budget 2017

 

 

 

noch verfügbares Fortschreibungsbudget 2017 nach Abzug der o.g. Fortschreibungstatbestände

 

3.103.200

Überschuss 2015

 

15.618.167

Auflösung Pauschale Minderausgabe
Die PMA bei 45 00 / 972 03 ist auszugleichen. Es sind Sollveränderungen zu veranlassen.

 

-10.822.000

 

 

Verbleibender Haushaltsüberschuss I

7.899.367

 

 

  1. Umgang mit Haushaltsrisiken und dringlichen Bedarfen (Vorgabe 1.e.)

 

Als größere bekannte Haushaltsrisiken wurden identifiziert:

        Sanierung Heckelberger Ring 2 

        Vorfinanzierung von Bauvorbereitungsmitteln für Maßnahmen der gezielten Zuweisung Investitionen

        Ausfinanzierung des Projekts „Einführung mobiler Telearbeitsplätze“

 

Vorgenannte Haushaltsrisiken nehmen einen Umfang an, dass eine finanzielle Absicherung unter dem genannten haushaltspolitischen Globalziel notwendig erscheint.

 

Sanierung Heckelberger Ring 2

Im Rahmen der Haushaltplanaufstellung 2016/17 wurden Mittel in Höhe von 4.500 T€ im Kapitel 4500, Titel 71901 als Pauschale Zuweisung für Investitionen veranschlagt. Vorgesehen war, diese Mittel für o. g. Baumaßnahme zu verwenden. Die Summe entspricht der aus 2013 stammenden und indexierten Kostenberechnung.

 

Eine Bauplanungsunterlage liegt noch nicht vor. Demzufolge sind die tatsächlichen Kosten noch nicht bekannt. Die SE FM geht bei einem Maßnahmebeginn in 2017 zurzeit von einer Gesamtfinanzierung in Höhe von ca. 4,9 Mio. € aus. Dementsprechend wird der Differenzbetrag in Höhe von 400 T€ hiermit sichergestellt.

 

Vorfinanzierung von Bauvorbereitungsmitteln

Finanzierung von bauvorbereitenden Maßnahmen für den zukünftigen Schulstandort Paul-Junius-Str. 25/27 und den Neubau Schule Wartiner Str. 1-3, die im Rahmen der gezielten Zuweisung ab 2019 veranschlagt sind i.H.v. zusammen 990 T€.

 

Zur Klärung noch offener Probleme auf dem Grundstück Malchower Weg 54/Paul-Schmidt-Schule ist eine Machbarkeitsstudie notwendig, bevor eine Investitionsmaßnahme für den Neubau einer Mensa geplant werden kann. Dafür stehen 10 T€ zur Verfügung.

 

Einführung mobiler Telearbeitsplätze

Für die technische Betriebs- und Einführungsphase fallen für zusätzliche Personentage im Support und zusätzliche Softwarelizenzen Mehrausgaben i.H.v. 120 T€ an.

Das organisatorische Einführungskonzept und die Verteilung der maximal möglichen Endgeräteanschlüsse auf die OE stehen noch aus. Auf Basis entsprechender Beschlüsse des BA wird den OE zur Ausfinanzierung der Anschaffung der mobilen Endgeräte (max. 50) auf Antrag je genehmigtem Tablet/Laptop ein Zuschuss von 1 T€ gewährt.

 

Erlösbeteiligung Grundstücksverkäufe

Der bisher in 2016 beobachtbare starke Rückgang der Einnahmen aus Erlösbeteiligung erscheint für 2017 dagegen wenig vorhersehbar und noch weniger quantifizierbar, so dass die derzeit im Haushaltsplan 2017 stehenden 500 T€ Einnahmenerwartung stehen bleiben und den allgemeinen Risiken zugeordnet werden.

 

Sanierung Mosaike und Ziergiebel am Rathausdach

Die zeitliche Einordnung in 2017 ist notwendig, um Mehrkosten für den Gerüstauf- und    -abbau zu vermeiden, da im Rahmen der Investitionsmaßnahme „Dachinstandsetzung Rathaus“ bereits in diesem Jahr eine Einrüstung erfolgt. Der zusätzliche Bedarf beträgt 530 T€.

 

Mehrausgaben zur Auflösung des Überschusses

 

Verbleibender Haushaltsüberschuss I vor Berücksichtigung von Risiken und dringlichen Bedarfen

7.899.367

 

 

 

Ausfinanzierung Sanierung Heckelberger Ring 2

400.000

Bauvorbereitungsmittel für gezielte Zuweisung Invest

davon 10 T€ für die Machbarkeitsstudie Paul-Schmidt-Schule

1.000.000

Einführung mobiler Telearbeitsplätze

170.000

Sanierung Mosaike und Ziergiebel Rathausdach

530.000

 

 

 

Verbleibender Haushaltsüberschuss II

5.799.367

 

Die Globalsummenfortschreibung sowie der erwirtschaftete Überschuss 2015 führen unter Berücksichtigung des haushaltspolitischen Globalziels und der Rahmenvorgaben, der konkret zuzuordnenden Fortschreibungstatbestände und unter Abzug der im Haushaltsplan 2017 veranschlagten Pauschalen Minderausgabe dazu, dass noch ein Überschuss i.H.v. 5.799 T€ verbleibt.

 

Dieser verbleibende Haushaltsüberschuss soll jedoch nicht in Gänze in einen Gewinnvortrag nach 2019 überführt werden. Der Bezirk Lichtenberg wächst schon jetzt erheblich. Maßnahmen des Audits Familiengerechtigkeit werden fortgeführt, in die Infrastruktur muss verstärkt investiert werden. Die Integration von Geflüchteten und anderen Zuwanderern muss umgehend unterstützt werden. Daher ist es sinnvoll, bereits in der Haushaltswirtschaft 2017 in diesem Zusammenhang stehende Maßnahmen zu finanzieren.

 

 


  1. Mehrausgaben in 2017

 

Zur Umsetzung der inhaltlich strategischen Ziele zur Finanzierung von dringenden Handlungsbedarfen der wachsenden Stadt werden im Rahmen des ergänzenden Haushalts 2017 die nachfolgend beschriebenen zusätzlichen Budgets zur Verfügung gestellt:

 

 

Mehrausgaben zur Auflösung des Überschusses

 

 

verbleibender Überschuss II:

5.799.367

 

 

Sachmittel Schulen (Wachstumsbedingte Mehrbedarfe Lehr-, Lernmittel, Ausstattung, Schülertransporte, Vorsorgebudget Willkommensklassen)

670.000

zusätzliche Sachmittel im Ergebnis der AG Wachsende Stadt

340.000

Budget für zusätzliche Maßnahmen der Hochbauunterhaltung Schule und anderer Bedarfe

1.150.000

Budget für zusätzliche Maßnahmen der Grünflächenunterhaltung

500.000

Budget für zusätzliche Investitionsmaßnahmen

1.650.000

Budget für die Umsetzung des Audit Familiengerechte Kommune

400.000

Zusätzliches Budget zur Umsetzung des Konzepts „Lichtenberg wächst“ inkl.  einer bezirklichen Kitaförderung (bei positivem Prüfergebnis)

1.089.367

 

 

Verbleibender Haushaltsüberschuss III

0

 

 

Zur Begründung der Mehrausgaben im Einzelnen:

 

Sachmittel Schulen

Die Schülerzahlen in den Lichtenberger Schulen wachsen rasant. Im Februar 2016 hat die SenBJW neue Schülerzahlenprognosen für Lichtenberg vorgelegt, die deutlich über den Prognosezahlen liegen, der der Haushaltsplanaufstellung 2016/17 zugrunde lagen.

 

Zusätzliche Schülerinnen und Schüler bedürfen zusätzlicher Lehr- und Lernmittel. Zudem bedürfen zusätzliche Schulplätze, ggf. auch in neuen Schulgebäuden bzw. MEB zusätzliche Ausstattungen. Ebenso brauchen zusätzliche Mitarbeiter im Schulamt eine Ausstattung, Fortbildungsmaßnahmen usw.

 

Im Rahmen der Produktbudgetierung wurden die aktualisierten Schülerzahlen der SenBJW berücksichtigt. Daraus ergeben sich für das Jahr 2017 für die Schulartenprodukte erhöhte Sachmittel im Umfang von 300 T€. Darin enthalten ist auch eine Steigerung für Spielmaterial in den Schulhorten gem. DS 1690/VII

 

Mit der Plafonderhöhenden Zuweisung für das Produkt 80686 – Willkommensklassen, die mit der technischen Fortschreibung vollzogen wurde, wird auch die Basiskorrektur für zusätzliche Ausgaben der Willkommensklassen auf eine andere Grundlage gestellt. Anders als in den Jahren 2015 und 2016 können in 2017 möglicher Weise notwendige zusätzliche Ausgaben für weitere Willkommensklassen nicht mehr zur Basiskorrektur angemeldet werden. Um auch in 2017 derzeit noch nicht vorhersehbare zusätzliche Ausgaben (z.B. durch Anmietung externer Flächen oder zusätzliche Bustransfers) finanzieren zu können, wird ein Vorsorgebudget i.H.v. 200 T€ notwendig.

 

Die Sanierung von Schulsportanlagen über das Schulanlagensanierungsprogramm in 2017 führt zu weiteren Wegen im Schulsport, die die Schülerinnen und Schüler zurücklegen müssen. Hierzu werden Schülertransporte erforderlich, für die 170 T€ zur Verfügung stehen. 

 

Verfahren: Bis zu dieser Höhe darf das Schulamt in der Haushaltswirtschaft Anträge auf Mehrausgaben stellen.

 

Zielerreichung: Die Erhöhung der Sachmittelausstattung der Schulen befördert alle drei inhaltlichen strategischen Ziele des Bezirks.

 

Die pagatorischen Kosten für zusätzliche bis 2017 ans Netz gehende Schulgebäude bedürfen keiner Erhöhung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung wurden diese Risiken bereits abgefedert. Die nach Fortschreibung noch verfügbaren 1.000 T€ Veranschlagungserhöhung werden ausreichen, um die in 2017 steigenden pagatorischen Kosten aufzufangen. Eine Verwendung außerhalb des Ausgabenfelds A10 ist haushaltsrechtlich nicht möglich.

 

 

zusätzliche Sachmittel im Ergebnis der AG Wachsende Stadt

Für 2017 wurden dem Bezirk Lichtenberg im Rahmen der Entscheidungen der AG Wachsende Stadt erhebliche zusätzliche finanzierte Stellenanteile zugestanden, zum Teil für Bedarfe im Kontext der stark gestiegenen Flüchtlingszahlen, zum Teil für die wachsende Bevölkerungszahl im Allgemeinen. In diesem Zusammenhang werden aber auch für das vorhandene Personal zusätzliche Sachmittel erforderlich.

 

Zusätzliches Personal bedarf zusätzlicher Ausstattungen, Fortbildungen, Qualifizierungen usw. Dafür wurden im Rahmen der Globalsummenzuweisung zusätzliche Mittel bereitgestellt, für 2017 stehen insgesamt 340 T€ zur Verfügung.

 

Verfahren:Bis zur Höhe von insgesamt 300 T€ dürfen die OE der Bezirksverwaltung (außerhalb FB Schule, da hierfür die Sachmittelerhöhung im Rahmen der Fortschreibung der Schulprodukte zur Verfügung stehen) zum Stichtag 01.10.2016 Anmeldungen tätigen. Bei Überzeichnung des verfügbaren Budgets entscheidet abschließend das BA.             
Zweckgebunden stehen weitere 10 T€ für Wachdienst im Gesundheitsamt, 20 T€ für Archivzwecke in der Kitagutscheinstelle und 10 T€ bei Personal für weiterbildende Maßnahmen und neue Qualifizierungen über alle OE zur Verfügung.               
In der HHW 2017 dürfen die OE dann Anträge auf Mehrausgaben stellen.

Zielerreichung: Ohne ausreichend qualifiziertes Personal und ausgestattete Büroflächen im Bezirksamt Lichtenberg können die inhaltlichen Zielstellungen nicht erfüllt werden. Eine angemessene Sachmittelausstattung für die zusätzlich in 2017 zu besetzenden Stellen ist Bedingung für alle drei genannten strategischen Ziele.

 

 

Budget für zusätzliche Maßnahmen Hochbauunterhaltung Schule und anderer Bedarfe

Die rasant wachsende Schülerzahl bedeutet nicht nur Bedarf an weiteren Schulplätzen in neuen Schulgebäuden. Derzeit werden im bestehenden Schulnetz sehr viel mehr Schülerinnen und Schüler unterrichtet, als vorgesehen. Das erhöht den Verschleiß am Gebäudebestand enorm und bedingt zusätzliche Bauunterhaltungsbedarfe.

 

Die Sanierung der Jugendkunstschule in der Demminer Str. ist noch nicht ausfinanziert. Aus bezirklichen Mitteln wird ein Beitrag von 100 T€ geleistet.

 

Auch das Dach der Scheune im Landschaftspark Herzberge bedarf schnell einer Sanierung. Hierfür stehen 50 T€ zur Verfügung.

 

Voraussetzung für die Umsetzbarkeit ist jedoch eine ausreichende Personalausstattung im Baumanagement der SE FM. Diese ist zu gewährleisten.

 

Verfahren:Bis zur Höhe von insgesamt 1.000 T€ darf der Fachbereich Schule, bis zur Höhe von 100 T€ der Fachbereich Kultur und bis zur Höhe von 50.000 € UmNat in Abstimmung mit der SE FM Anträge auf überplanmäßige Ausgaben für 2017 stellen.

 

Zielerreichung: Die Reduzierung des Instandhaltungsstaus befördert alle drei inhaltlichen Leitziele des Bezirks.

 

 

 

Budget für zusätzliche Maßnahmen der Grünflächenunterhaltung

Eine stark wachsende Bevölkerungsanzahl, insbesondere auch von Familien mit Kindern sowie zahlreiche neue geflüchtete Mitbürgerinnen und Mitbürger beanspruchen die bezirklichen Grünanlagen, vor allem aber die Spielplätze sowie auch die Schulhöfe und Sportanlagen in erheblichem Umfang.

 

Verfahren:Bis zur Höhe von insgesamt 500 T€ darf der Fachbereich Grünflächen Anträge auf Mehrausgaben für 2017 stellen. Von der Gesamtsumme ist ein Anteil in Abstimmung mit den Fachbereichen Schule, Sport und Jugend für Schulhöfe, Sportanlagen und Spielplätze vorzusehen.

Zielerreichung: Die Reduzierung des Instandhaltungsstaus an den bezirklichen Grünanlagen sowie vor allem der Spielplätze, Schulhöfe und Sportanlagen befördert alle drei inhaltlichen Leitziele des Bezirks.

 

 

Budget für zusätzliche Investitionsmaßnahmen

Eine Mittelinanspruchnahme aus der Globalsumme für investive Maßnahmen im Haushaltsjahr 2017 kommt haushaltsrechtlich nur wie folgt in Frage:

 

        es muss sich um eine eigenständige Baumaßnahme handeln;

        es muss eine BPU vorliegen;

        die Mittel müssen in 2017 kassenwirksam werden, da eine Rücklagebildung in diesen Fällen nicht erfolgen kann, weil diese Bauvorhaben nicht Maßnahme konkret veranschlagt sind.

 

Aus den von den OE angemeldeten Mehrbedarfen erfüllt folgende Maßnahme – vorausgesetzt sie wird in 2017 kassenwirksam – die vorgenannten Kriterien:

 

-          Grundinstandsetzung der Haustechnik, energetische Sanierung der Servicebereiche und Herstellung der Außenanlagen, Sporthalle Anton-Saefkow-Platz (1.650 T€)

 

Verfahren:Die bereits vorhandene Bauplanungsunterlage wird geprüft und dem Finanzservice zur Kostenfeststellung vorgelegt. Eine investive Buchungsstelle (Kapitel, Titel) ist in 2017 einzurichten und ein Antrag auf Mehrausgaben für 2017 zu stellen. Achtung: Die Baumaßnahme muss in 2017 kassenwirksam werden. Eine Weiterfinanzierung in 2018 kann nicht erfolgen

Zielerreichung: Die Ausfinanzierung dieser Baumaßnahme befördert alle drei strategischen Ziele des Bezirks.

 

 

Budget für Audit Familiengerechte Kommune

Im Rahmen des Audits Familiengerechte Kommune wurde der Ausbau der Familienförderung beschlossen. Analog zu 2016 werden daher zusätzliche Mittel im Umfang von 100 T€ bereitgestellt.              

 

Über die Verwendung der weiteren 300 T€ unterbreitet das Bezirksamt unter Einbeziehung aller Abteilungen und Berücksichtigung aller Generationen einen Vorschlag.

 

Verfahren:Bis zur Höhe von 100 T€ darf das Jugendamt, für die verbleibenden Mittel in Höhe von weiteren 300 T€ die jeweils zuständige OE Anträge auf Mehrausgaben für 2017 stellen. 

Zielerreichung: Die Umsetzung des Audits familiengerechte Kommune befördert direkt die Kinder- und Familienfreundlichkeit des Bezirks. 

 

 

Bezirksstrategie zur Schaffung zusätzlicher Kitaplätze

Unter Rückgriff auf die unter 2. definierten strategischen Ziele sowie den aktuell fortgeschriebenen Kindertagesstättenentwicklungsplan geht das Bezirksamt davon aus, dass Engpässe bei der Versorgung mit Plätzen der Kindertagesbetreuung bestehen bzw. zeitnah zu erwarten sind. Deshalb soll zusätzlich zu bestehenden Fördermöglichkeiten der Einsatz bezirklicher Haushaltsmittel geprüft werden, um Anreize für die Schaffung weiterer Kitaplätze zu setzen. (Die Landesförderung geht von einem Zuschuss von 15.000 € je Platz aus, Träger müssen ca. 30.000 € je Platz aufwenden, um neue Kitas baulich zu errichten.)

Verfahren: Jug AL wird beauftragt, bis 01.09.2016 in Zusammenarbeit mit allen betroffenen OE des Bezirksamts Lichtenberg und den zuständigen Senatsverwaltungen einen Prüfbericht vorzulegen, in der bezirkliche Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher Kitaplätze im Bezirk aufgezeigt werden. Dabei sind die konkreten bestehenden Hemmnisse und Bedarfe bei den Trägern und die Rechtsgrundlage für den Bezirk zu beschreiben, sind verschiedene Anreizinstrumente auf ihre rechtlichen, finanziellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen zu untersuchen und die kurz-, mittel- und langfristigen Wirkungen der einzelnen Instrumente sowie ihre Wechselwirkungen mit bestehenden Förderinstrumenten darzulegen. Dabei ist nach Kita-Eigenbetrieb und freien Trägern zu unterscheiden. Das Bezirksamt entscheidet auf Basis dieses Berichts anschließend über den Einsatz bezirklicher Finanzmittel in 2017. Der BVV wird zur Sitzung am 15.09.2016 über das Ergebnis berichtet.

Zielerreichung:Eine bezirkliche Strategie zur bedarfsgerechten Versorgung mit Kitaplätzen liegt zeitnah und rechtssicher vor. Ihre Umsetzung verbessert unmittelbar und signifikant die Versorgungslage.

 

Weitere Mittelbedarfe der OE

Für Maßnahmen, für die die OE keine Deckung innerhalb der eigenen Abteilung ermöglichen können, müssen die Abteilungsleiter im Dezember 2016 und in Würdigung des voraussichtlichen Haushaltsergebnisses 2016 über mögliche abteilungsübergreifende Deckungen entscheiden. Dazu sind der SE Finanzen bis 01.12.2016 entsprechende Sollveränderungen mit Ausgleichsvorschlag zuzuleiten.

 

 

  1. Fazit

 

Der positive Jahresabschluss 2015 sowie die auf den sehr guten Kostenrechnungsergebnissen basierende Globalsummenfortschreibung 2017 ermöglicht es dem Bezirksamt Lichtenberg

        im Umfang von knapp 7.900 T€ zusätzliche Mittel für dringende Bedarfe der wachsenden Stadt in der Haushaltswirtschaft 2017 zur Verfügung zu stellen und zugleich

        auch weiterhin Überschüsse zu erwirtschaften, um die geplanten Maßnahmen des Konzepts „Lichtenberg wächst“ finanzieren zu können.

 

Aufgrund der konservativen Haushaltsführung der vergangenen Jahre stehen damit zum richtigen Zeitpunkt die notwendigen Mittel für die sich ergebenden Anforderungen der wachsenden Stadt zur Verfügung.

 
 

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