Drucksache - DS/1910/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-99;
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis Anlage 3: Auswertung
b) entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf 11-99 für das Gelände zwischen Egmontstraße, Rosenfelder Straße, Frankfurter Allee und Skandinavische Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;
c) mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Begründung:Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung.
Anlage 1
Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes 11-99
für das Gelände zwischen Egmontstraße, Rosenfelder Straße, Frankfurter Allee und Skandinavische Straße in Berlin-Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
Maßstab 1:5.000 Ziele des Bebauungsplanes
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes im nördlichen Teilblock und Festsetzung eines Mischgebietes im südlichen Teilblock
Auswertung und Ergebnis der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ein.
30 Behörden, Träger öffentlicher Belange und Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks wurden mit Schreiben - Stapl D6 - vom 06.11.2015 zur Stellungnahme zu den Ausweisungen des Bebauungsplanentwurfs und der Begründung aufgefordert. Außerdem wurden die Unterlagen aus Informationsgründen dem Ausschuss für ökologische Stadtentwicklung und dem Ausschuss für Umwelt zugesandt.
Folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich nicht: - Handwerkskammer Berlin, - Verkehrslenkung Berlin, - Senatsverwaltung für Finanzen SenFin I D und - Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Schulsportamt.
26 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf. Davon hatten folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks keine Anregungen:
Stellungnahmen gaben folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks ab. Die einzelnen Äußerungen und die Gründe für deren Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung im weiteren Bebauungsplanverfahren sind der Anlage 2 zu entnehmen:
Ergebnis:
Im Ergebnis der Abwägung wird der Bebauungsplan 11-99 wie folgt geändert: • Auf Grund der Stellungnahme der Feuerwehr muss eine Durchfahrt mit den Abmaßen von mindestens 3,50 m x 3,50 m von der Frankfurter Allee aus, auf den Grundstücken Frankfurter Allee 273, 275, 277 gesichert werden. • In der Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt SenStadtUm XC 2 wird darauf hingewiesen, dass der Namenszug „Lichtenberger Brücke“ in „Skandinavische Brücke“ zu ändern wäre. Bei der Erstellung der Plangrundlage wird der Plangeber das berücksichtigen. • Auf Grund der Stellungnahme des Straßen- und Grünflächenamtes wird die textliche Festsetzung Nr. 5, die die Verpflichtung der Bepflanzung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen enthält, nur für das allgemeine Wohngebiet beschränkt. Im Mischgebiet sind damit auch Stellplätze und Garagen gemäß § 12 Abs. 1 BauNVO zulässig. • Als Abwägungsergebnis zur Stellungnahme des Fachbereiches Bau- und Wohnungsaufsicht wird zur verkehrlichen Erschließung der Grundstücke Skandinavische Straße 1 bis 3 A eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche von der Frankfurter Allee aus über das Grundstück Frankfurter Allee 273/ 275 festgesetzt. • Aufgrund der Einwände der Lärmaktionsplanung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt muss eine Lärmemissionsprognose durch ein Gutachterbüro / Akustikbüro erstellt werden, die die aktuelle Lärmbelastung vor Ort misst, die Entwicklungstendenz für die Zukunft aufzeigt und Vorschläge für Lärmschutzmaßnahmen unterbreitet. Anschließend muss das Ergebnis der Lärmemissionsprognose in den Planentwurf sowie in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet werden.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |