Drucksache - DS/1910/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-99 - Behördenbeteiligung
Arbeitstitel:
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
54. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK + Anlagen 1 u. 2 PDF-Dokument
VzK - Anlage 3 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-99;

 

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:              Auswertung und Ergebnis

Anlage 3:              Auswertung

 

b)   entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf 11-99 für das Gelände zwischen Egmontstraße, Rosenfelder Straße, Frankfurter Allee und Skandinavische Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;

 

c)   mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung.

 

 


              Anlage 1

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-99

 

für das Gelände zwischen Egmontstraße, Rosenfelder Straße, Frankfurter Allee

und Skandinavische Straße in Berlin-Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

 

 

 

11-99

 

              Maßstab 1:5.000

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes im nördlichen Teilblock und

Festsetzung eines Mischgebietes im südlichen Teilblock


              Anlage 2

 

 

Auswertung und Ergebnis der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ein.

 

30 Behörden, Träger öffentlicher Belange und Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks wurden mit Schreiben - Stapl D6 - vom 06.11.2015 zur Stellungnahme zu den Ausweisungen des Bebauungsplanentwurfs und der Begründung aufgefordert. Außerdem wurden die Unterlagen aus Informationsgründen dem Ausschuss für ökologische Stadtentwicklung und dem Ausschuss für Umwelt zugesandt.

 

Folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich nicht:

-       Handwerkskammer Berlin,

-       Verkehrslenkung Berlin,

-       Senatsverwaltung für Finanzen SenFin I D und

-       Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Schulsportamt.

 

26 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf. Davon hatten folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks keine Anregungen:

 

  1. Berliner Stadtreinigungsbetriebe,
  2. Industrie- und Handelskammer,
  3.    Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit,
  4. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt SenStadtUm I E 19,
  5. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt SenStadtUm II A,
  6. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt SenStadtUm VII B 42,
  7. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt SenStadtUm Landesdenkmalamt,
  8. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung,
  9. Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Ordnungsamt-Straßenverkehrsbehörde.

 

Stellungnahmen gaben folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks ab. Die einzelnen Äußerungen und die Gründe für deren Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung im weiteren Bebauungsplanverfahren sind der Anlage 2 zu entnehmen:

 

  1. Berliner Feuerwehr,
  2. Berliner Verkehrsbetriebe,
  3. Berliner Wasserbetriebe,
  4. Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg,
  5. IT-Dienstleistungszentrum Berlin,
  6. NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH u. Co. KG,
  7. VATTENFALL EUROPE Business Service GmbH und Europe Wärme AG,
  8. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt SenStadtUm I B 24,
  9. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt SenStadtUm WBL 3,
  10. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt SenStadtUm VIII D 25,
  11. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt SenStadtUm IX C 31,
  12. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt SenStadtUm X C 2,
  13. Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Jugendamt,
  14. Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht,
  15. Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt,
  16. Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Umwelt- und Naturschutzamt, Fachbereich Umwelt,
  17. Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Umwelt- und Naturschutzamt, Fachbereich Naturschutz/ Landschaftsplanung.

 

 

Ergebnis:

 

Im Ergebnis der Abwägung wird der Bebauungsplan 11-99 wie folgt geändert:

            Auf Grund der Stellungnahme der Feuerwehr muss eine Durchfahrt mit den Abmaßen von mindestens 3,50 m x 3,50 m von der Frankfurter Allee aus, auf den Grundstücken Frankfurter Allee 273, 275, 277 gesichert werden.

            In der Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt SenStadtUm XC 2 wird darauf hingewiesen, dass der Namenszug „Lichtenberger Brücke“ in „Skandinavische Brücke“ zu ändern wäre. Bei der Erstellung der Plangrundlage wird der Plangeber das berücksichtigen.

            Auf Grund der Stellungnahme des Straßen- und Grünflächenamtes wird die textliche Festsetzung Nr. 5, die die Verpflichtung der Bepflanzung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen enthält, nur für das allgemeine Wohngebiet beschränkt. Im Mischgebiet sind damit auch Stellplätze und Garagen gemäß § 12 Abs. 1 BauNVO zulässig.

            Als Abwägungsergebnis zur Stellungnahme des Fachbereiches Bau- und Wohnungsaufsicht wird zur verkehrlichen Erschließung der Grundstücke Skandinavische Straße 1 bis 3 A eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche von der Frankfurter Allee aus über das Grundstück Frankfurter Allee 273/ 275 festgesetzt.

            Aufgrund der Einwände der Lärmaktionsplanung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt muss eine Lärmemissionsprognose durch ein Gutachterbüro / Akustikbüro erstellt werden, die die aktuelle Lärmbelastung vor Ort misst, die Entwicklungstendenz für die Zukunft aufzeigt und Vorschläge für Lärmschutzmaßnahmen unterbreitet. Anschließend muss das Ergebnis der Lärmemissionsprognose in den Planentwurf sowie in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet werden.

 

 
 

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