Drucksache - DS/1787/VII  

 
 
Betreff: Unterkunftssituation für alle asylsuchenden Menschen verbessern
Status:öffentlichAktenzeichen:Schreiben BA v. 09.06.2016 (Zwb.)
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenIntegration
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
50. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Integration Entscheidung
27.01.2016 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Integration vertagt   
24.02.2016 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Integration mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz mitberatend
15.12.2015 
46. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz vertagt   
19.01.2016 
48. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz vertagt   
16.02.2016 
49. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
55. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE Integration PDF-Dokument
Schreiben BA v. 09.06.2016 (Zwb.) PDF-Dokument

Der Ausschuss Integration empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1787/VII in folgender geänderter Fassung:

 

Betreffzeile wird in: “ Unterkunftssituation für alle asylsuchenden Menschen verbessern“ geändert.

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Unterkunftsbedingungen asylsuchender Menschen in sämtlichen Sammelunterkünften des LAGeSo (Erstaufnahmeeinrichtung, Gemeinschafts- und Notunterkunft) den Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte vollumfänglich entsprechen und diese entsprechend zu kontrollieren.

 

Das Bezirksamt möge anregen, dass schriftlich von der Berliner Unterbringungsleitstelle genehmigte Abweichungen von den Qualitätsanforderungen möglichst nicht länger als ein halbes Jahr bestehen und unverzüglich innerhalb eines strukturierten Prozesses Maßnahmen geplant und umgesetzt werden, die zur Einhaltung der Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte führen.

 

Begründung:

Die Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte gelten ausdrücklich auch für notbelegte Unterkünfte. Die Berliner Unterbringungsleitstelle kann dabei Abweichungen von den Qualitätsanforderungen schriftlich genehmigen. Dies sollte trotz der großen Herausforderung, in kurzer Zeit eine große Anzahl neu angekommener Geflüchteter mit einem Schlafplatz zu versorgen und Obdachlosigkeit zu vermeiden, nicht zu längerfristig unterschiedlichen Unterkunftsbedingungen asylsuchender Menschen führen.

Ein Vergleich der Ausstattung in der Notunterkunft Karlshorst mit den Ausstattungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen AWO Refugium und Park-Center Herzberge führt vor Augen, wie unterschiedlich die Unterkunftsbedingungen für asylsuchende Menschen in Lichtenberg, die rechtlich verpflichtet sind, in den Einrichtungen zu wohnen, sein können.

Der Antrag zur Beschlussfassung folgt der Intention der bereits beschlossenen Drucksache 1452/VII und soll die Thematik um einen weiteren Aspekt ergänzen.

In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/15 833 führt die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales aus, dass dort, wo die Anforderungen nicht sofort erfüllbar sind, Alternativen bzw. Kompensationen geprüft und ggf. realisiert werden. Die Entscheidungsfindung, in welchem Umfang Kompensationen geprüft und realisiert werden, sollte in einem transparenten, strukturierten Prozess erfolgen. Dazu möge auch die Befristung der Abweichungen von Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte auf maximal ein halbes Jahr dienen.

http://www.berlin.de/lageso/_assets/soziales/publikationen/qualitaetsanforderungen.pdf

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Wohnbedingungen asylsuchender Menschen in sämtlichen Sammelunterkünften des LAGeSo (Erstaufnahmeeinrichtung, Gemeinschafts- und Notunterkunft) den Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte vollumfänglich entsprechen.

 

Das Bezirksamt möge anregen, dass schriftlich von der Berliner Unterbringungsleitstelle genehmigte Abweichungen von den Qualitätsanforderungen möglichst nicht länger als ein halbes Jahr bestehen und unverzüglich innerhalb eines strukturierten Prozesses Maßnahmen geplant und umgesetzt werden, die zur Einhaltung der Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte führen.

 

Abstimmungsergebnis: 11 / 0 / 1

 

 
 

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