Drucksache - DS/1576/VII  

 
 
Betreff: Einbau einer öffentlichen Toilette im Bereich des nordöstlichen Vorplatzes am S- und Regionalbahnhof Ostkreuz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.04.2015 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
26.05.2015 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2015 
51. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf dem nordöstlichen Vorplatz des Bahnhofes Ostkreuz in das zwischen Jugendherberge und ehemaliger Feuerwache stehende kleinere Gebäude – sh. Foto – eine öffentliche Toilette eingebaut wird. Dabei ist, die Erfahrungen der Stadt Ilmenau nutzend, eine solche Bauweise zu wählen, die gegenüber Vandalismus relativ resistent ist.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im Protokoll der Bürgerversammlung vom 4. März 2015 zu den Vorplätzen am Ostkreuz ist festgehalten, dass die DB öffentliche Toiletten auf dem Bahnhofsgelände integriert. Stadtplanerisch sind „Walltoiletten“ abzulehnen, da auf der geringen zur Verfügung stehenden Fläche auch noch kompensatorische Werbeanlagen aufzustellen wären.

 

 
 

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