Drucksache - DS/1549/VII  

 
 
Betreff: Generelle Finanzierung der Mobilitätskosten für Flüchtlinge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.04.2015 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz Entscheidung
19.05.2015 
41. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz vertagt   
16.06.2015 
42. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Integration mitberatend
27.05.2015 
37. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Integration erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.07.2015 
46. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2016 
59. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
BE Soz/Miet PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

sich bei den zuständigen Senatsstellen dafür einzusetzen, dass die Mobilitätskosten für den ÖPNV für Flüchtlinge, die über den Besuch des LaGeSo hinausgehen, bis zur Erteilung des Berlin-Passes ebenfalls vom Senat getragen werden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksbürgermeisterin hat sich in der Sache an den Senator für Gesundheit und Soziales gewandt.

 

In seinem Antwortschreiben betont der Senator sein Ziel, „möglichst bald“ zu einem geregelten Verfahren zurückzukehren, das eine Ausgabe des Berlin-Passes mit einschließt.

 

Seit Antwort des Senators wurde die Finanzierung der Mobilitätskosten auf ein praxisgerechtes System mit mehreren Stufen umgestellt. Geflüchtete erhalten bei der Erstaufnahme ein Armband, das ihnen u.a. eine kostenfreie Nutzung von BVG und S-Bahn ermöglicht. Damit verbunden ist auch ein Termin für die Erstregistrierung. Bei der Erstregistrierung wird dieses Armband durch ein personalisiertes, nicht übertragbares „Welcome-to-Berlin-Ticket“ ersetzt, das drei Monate lang gültig ist. Die Kosten dieses Tickets trägt der oder die Geflüchtete. Dieses kann so lange verlängert werden, bis der Geflüchtete einen Anspruch auf den Berlin-Pass erhält, die Erstaufnahmeeinrichtung verlässt oder das Asylverfahren abgeschlossen ist.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen