Drucksache - DS/1198/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, die auf Berliner Gebiet befindlichen Streuobstwiesen-Biotope unter Schutz zu stellen und die dafür erforderlichen gesetzlichen Grundlagen im Berliner Naturschutzgesetz zu schaffen.
Dabei sollte das Bezirksamt, auch durch Einbeziehung bezirklicher Akteure, entsprechende Erfahrungen und Erkenntnisse in die Diskussion mit der zuständigen Senatsverwaltung einbringen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern bei den nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gesetzlich geschützten Biotopen den Spielraum eingeräumt, neben den aufgeführten Biotopen auch regionaltypische weitere Biotope unter Schutz zu stellen.
In Berlin spielen jedoch Streuobstwiesen in diesem Zusammenhang keine Rolle mehr. Das Bezirksamt Lichtenberg hat in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen zum Schutz der letzten noch verbliebenen Streuobstwiesen erfolgreich eingeleitet. So konnte die Altobstanlage Falkenberg vor der Zerstörung gerettet werden. Im Rahmen der Landschaftsplanung wurden auf öffentlichen Flächen neue Streuobstwiesen entwickelt, so im Landschaftspark Wartenberg und im Landschaftspark Falkenberg. Diese Streuobstwiesen werden vom Verein Naturschutz Malchow e.V. genutzt.
Eine weitere Entwicklung von Streuobstwiesen darüber hinaus war bisher nur im Landschaftspark Herzberge möglich, da eine wirtschaftliche Nutzung dieser besonderen Nutzungsart nicht gegeben ist und auch seitens der Vereine keine Nachfrage besteht.
Durch die geplante Unterschutzstellung der Landwirtschaftsflächen in der Parklandschaft Barnim und im Landschaftspark Herzberge als Landschaftsschutzgebiet wird dem Anliegen Rechnung getragen. Im Sinne der Drucksache hat sich der Bezirk Lichtenberg bereits bei der Senatsverwaltung für die Unterschutzstellung dieser Gebiete als Landschaftsschutzgebiet nicht nur eingesetzt – sondern auch mit eigenen Ressourcen z.T. die Grundlagen erarbeitet.
Eine Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes ist nach der letzten Novellierung 2013 in absehbarer Zeit nicht vorgesehen. Es ist auch davon auszugehen, dass Streuobstwiesen nur in wenigen Bezirken noch existieren und sich fast ausschließlich auf landeseigenen Flächen befinden. Auf Grund der fehlenden Wirtschaftlichkeit ist davon auszugehen, dass zumindest auf privaten Flächen keine Streuobstwiesen mehr entstehen werden. Die für die Grünspechte interessanten Bäume sind darüber hinaus auch meist in dem Alter, wo keine Erträge mehr erzielt werden können. Auch das ist ein Grund, warum auf privaten Flächen keine Streuobstwiesen mehr existieren.
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