Drucksache - DS/1190/VII  

 
 
Betreff: Baumaßnahme Kernhofer Straße 17
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.05.2014 
32. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
05.06.2014 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
07.08.2014 
32. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.08.2014 
34. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
11.12.2014 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE ÖStadt PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass der Investor der Baumaßnahme Kernhofer Str. 17 in der Victoriastadt nach Abriss des Discounters für die Pflasterung der freiwerdenden Straßenfläche finanziell aufkommt. Die Pflasterung ist entsprechend des Beginns der Straße (südlicher Abschnitt) vorzunehmen. Eine Öffnung des mit öffentlichen Mittel errichteten Straßenabschnitts für den Autoverkehr sollte versagt werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der für das Bauvorhaben Kernhofer Straße zuständige Architekt hat gegenüber dem Fachbereich Straßenunterhaltung zugesagt, dass dem Anliegen der BVV entsprochen wird.

 

Die Wiederherstellung der Flächen wird zu Lasten des Investors erfolgen.

 

 
 

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