Drucksache - DS/1183/VII
Die BVV hat am 22.08.2019 Folgendes beschlossen:
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, durch welche geeigneten Maßnahmen das Linksabbiegen von der Skandinavischen Straße in die Nebenfahrbahn der Skandinavischen Straße sowie das Geradeausfahren zum Rosenfelder Ring für Radfahrende sicherer wird.“
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt begrüßt das Ansinnen der Drucksache, bei der es u.a. um die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende geht. Die durch das Straßen- und Grünflächenamt angedachten Lösungsvarianten (Rückbau der Mauer) wurden durch die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung abgelehnt und eine Finanzierung versagt, da der Geh- und Radweg aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht gemäß Mobilitätsgesetz hergestellt werden könnte. Es sollte ein Rückbau der Mauer auf dem Eckgrundstück am Kylburger Weg erfolgen, um die Sichtbedingungen für alle Verkehrsteilnehmende zu verbessern. Die Mauer steht ca. 1,80 m auf Straßenland. Gleichzeitig sollte auch die Einfriedung des Nachbargrundstücks auf die eigentliche Grundstücksgrenze zurückgesetzt werden. In der favorisierten Variante sollte im Zuge des Rückbaus der Mauer der Ausbau der Nebenanlagen auf einer Länge von ca. 80m erfolgen. Dies sollte u.a. die Herstellung der Zufahrt und den Ausbau von getrennten Geh- und Radwegen beinhalten. Die Breite des Radweges war dabei mit 2,00 m und die des Gehweges mit 1,25 m vorgesehen, zzgl. 0,33 m Sicherheitstrennstreifen zwischen Geh- und Radweg und ca. 25 cm Oberstreifen an der Grundstückgrenze. Die Gesamtbreite der Nebenanlagen könnten dadurch an der schmalsten Stelle nur ca. 4,52m betragen. Da keine bezirklichen Mittel zur Verfügung stehen, musste die weitere Planung Anfang 2022 eingestellt werden. Die Darßer Straße befindet sich allerdings im Radergänzungsnetz, was lt. Gesetz einen Ausbau bis 2030 vorsieht.
Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: Keine a) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: Keine b) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: Keine c) Auswirkungen auf die KLR und das Budget: Keine
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