Drucksache - DS/1173/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) den Bebauungsplans 11-9 in drei Teilbereiche zu teilen und das Verfahren mit den Bebauungsplänen 11-9a, 11-9b und 11-9c fortzuführen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-9a umfasst das Grundstück Weißenseer Weg 51-52, der Bebauungsplan 11-9b umfasst das Grundstück Konrad-Wolf-Straße 45-46 und der Bebauungsplan 11-9c umfasst Grundstücksflächen nördlich der Konrad-Wolf-Straße zwischen den Grundstücken Konrad-Wolf-Straße 40 und 45.
Anlage 1: Geltungsbereich 11-9
Anlage 2: Geltungsbereich 11-9a
Anlage 3: Geltungsbereich 11-9b
Anlage 4: Geltungsbereich 11-9c
b) mit der Durchführung des Beschlusses zu a) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. c) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Anlage 5: Begründung zur Änderung des Geltungsbereiches Anlage 1
Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes 11-9 für die Grundstücke Weißenseer Weg 51 - 52, Konrad-Wolf-Straße 45 - 46 und das östlich angrenzende Grundstück an der Konrad-Wolf-Straße (Flurstück 143) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen
Maßstab 1:5000 Ziel des Bebauungsplanes
Festsetzung eines Sondergebietes, eines Mischgebietes und eines allgemeinen Wohngebietes
Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes 11-9a für das Grundstück Weißenseer Weg 51 - 52 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen
Maßstab 1:5000 Ziel des BebauungsplanesFestsetzung eines Sondergebietes
Anlage 3
Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes 11-9b für das Grundstück Konrad-Wolf-Straße 45 - 46 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen
Maßstab 1:5000 Ziel des BebauungsplanesFestsetzung eines Mischgebietes
Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes 11-9c für Grundstücksflächen nördlich der Konrad-Wolf-Straße zwischen den Grundstücken Konrad-Wolf-Straße 40 und 45 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen
Maßstab 1:5000 Ziel des BebauungsplanesFestsetzung eines allgemeinen Wohngebietes
Begründung zur Teilung des Geltungsbereiches
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat in seiner Sitzung am 06. November 2001 beschlossen, für die Grundstücke Weißenseer Weg 51/52 und Konrad-Wolf-Straße 45 einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-9 aufzustellen (veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 68 vom 14.12.2001). Mit Bezirksamtsbeschluss vom 08. Oktober 2002 wurde der Geltungsbereich des B-Planes 11-9 erweitert. Er umfasste nunmehr eine Teilfläche des Geländes des Sportforums nördlich der Konrad-Wolf-Straße zwischen Weißenseer Weg und dem Grundstück Konrad-Wolf-Straße 40 (veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 55 vom 08.11.2002).
Das Bezirksamt Lichtenberg hat in seiner Sitzung am 21. August 2012 beschlossen, das Planungsziel des Bebauungsplanes von Kerngebiet in Sondergebiet, Mischgebiet und allgemeines Wohngebiet zu verändern. Der Geltungsbereich wurde verkleinert und umfasst nunmehr die Grundstücke Weißenseer Weg 51-52, Konrad-Wolf-Straße 45-46 und das östlich angrenzende Grundstück an der Konrad-Wolf-Straße (Flurstück 143). Planungsziel für die Grundstücke Weißenseer Weg 51-52 ist ein Sondergebiet (Teilgebiet 1). Für die Grundstücke Konrad-Wolf-Straße 45-46 ist Planungsziel ein Mischgebiet (Teilgebiet 2) und für das östlich angrenzende Grundstück an der Konrad-Wolf-Straße (Flurstück 143) soll ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden (Teilgebiet 3). Stand des Verfahrens: Die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden wurden abgeschlossen.
Im Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen, die im weiteren Verfahren u.a. auch durch gutachterliche Untersuchungen geklärt werden müssen. Für den geplanten großflächigen Einzelhandel im Teilgebiet 1 besteht Dissens mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, weil die Planung im Widerspruch zum StEP Zentren und dem bezirklichen Einzelhandelskonzept steht. Die im Teilgebiet 2 und 3 geplante Wohnnutzung wird von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport kritisch gesehen, weil bei einer Wohnnutzung in unmittelbarer Nachbarschaft zum Sportforum Einschränkungen des Sportbetriebes befürchtet werden.
Da in den drei Teilbereichen des Bebauungsplanes 11-9 unterschiedliche Planungsziele festgesetzt werden sollen und auch ein unterschiedlicher Klärungsbedarf von Einzelproblemen zu verzeichnen ist, wird durch eine Teilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes in drei einzelne Bebauungspläne eine Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens für die jeweiligen Teilbereiche erwartet.
Wir beabsichtigen den Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-9 (s. Anlage 1) zu teilen und das B-Planverfahren mit drei Bebauungsplänen fortzuführen, u.zwar:
Gemäß Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 05.11.2013 werden durch die beabsichtigte Teilung des Geltungsbereiches keine dringenden Gesamtinteressen Berlins berührt, so dass keine Bedenken zur bezirklichen Planung bestehen. Die beabsichtigte Teilung des Bebauungsplanes steht der FNP-Darstellung nicht entgegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bereich um die Hauptstraßen Konrad-Wolf-Straße und Weißenseer Weg wegen der verkehrlichen Verhältnisse (enger Straßenraum und Straßenbahn) besonders sensibel bei Veränderungen auf den angrenzenden Grundstücken ist. Notwendig ist eine verkehrliche Betrachtung für den gesamten Bereich.
Die Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg teilte mit Schreiben vom 04.11.2013 mit, dass die Stellungnahme vom 08.03.2013 Bestand hat. Die Ziele der zukünftigen Bebauungspläne 11-9b und 11-9c sind mit den Zielen der Raumordnung vereinbar. Die Ziele des zukünftigen Bebauungsplanes 11-9a stehen zwar nicht im Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung, aber die Grundsätze der Raumordnung aus 4.8 Abs. 1 und 3 LEP B-B sind bisher nicht angemessen berücksichtigt.
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