Drucksache - DS/1135/VII  

 
 
Betreff: Denkmalgerechte Werbung für die Galerie im Ratskeller
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Kultur Entscheidung
01.04.2014 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.05.2014 
32. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
55. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE Kultur PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

an der Fassade des Rathauses Lichtenberg in der Möllendorffstraße 6 eine den Grundsätzen des Denkmalschutzes entsprechende, gut sichtbare Werbung für die Rathausgalerie anzubringen. Darüber hinaus soll auch in den Gängen des Rathauses besser auf diese Galerie hingewiesen werden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat eine Arbeitsgruppe der Kommission Kunst am Bau zum Thema der denkmalgerechten Werbung für die Galerie im Ratskeller gebildet.

Vorausgegangen waren Bemühungen, verschiedene Angebote zur klassischen Bewerbung einzuholen und die Finanzierbarkeit zu prüfen. Es wurden keine Angebote für geeignet oder realisierbar erachtet.

 

In der Arbeitsgruppe sind Mitglieder der Kommission Kunst am Bau sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den verschiedenen Fachbereichen des Bezirksamtes vertreten. Es ist vorgesehen, im Zusammenhang mit den 2017 geplanten baulichen Maßnahmen am Rathaus finanzielle Mittel für Kunst am Bau bereitzustellen und einen künstlerischen Wettbewerb  auszuloben.

 

In der Kommission Kunst am Bau wurde beschlossen, ein nicht offenes Wettbewerbsverfahren nach der Rahmenrichtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) durchzuführen. Die Grundsätze der EU-Rahmenrichtlinie zu Werbung an Denkmalen finden inhaltlich im Auslobungstext Beachtung.

Die Vorbereitungen zum Wettbewerb sollen nach Ermittlung der Höhe der Ausgaben r Kunst am Bau im 2. Halbjahr 2016 beginnen.

 

Im Rathaus wird weiterhin auf die Ausstellungen und Veranstaltungen der rk-Galerie für zeitgenössische Kunst mit Hilfe verschiedener Werbemittel hingewiesen.

 

 
 

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