Drucksache - DS/0971/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-60 Arbeitstitel: Gotlindestraße 2/20 Lindenhof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   die Änderung des Titels und des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 11-60. Der neue Titel lautet:

              Bebauungsplan 11-60 für das Grundstück Gotlindestraße 2/20 und für die Flurstücke 4 und 113 (öffentlicher Grünzug) sowie für Teilflächen der Flurstücke 112 und 173 (Gotlindestraße) im Bezirk Lichtenberg.

 

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

 

b)   für den Bebauungsplanentwurf 11-60 die erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 2:              Begründung

 


              Anlage 1

 

 

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-60
für das Grundstück Gotlindestraße 2/20 und für die Flurstücke 4 und 113 (öffentlicher Grünzug) sowie für Teilflächen der Flurstücke 112 und 173 (Gotlindestraße) im Bezirk Lichtenberg
 

 

 

              Maßstab 1:5000

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes im Bestandsensemble und in den Neubaufeldern

 

 

Stand Oktober 2013


                                                                                                                                                                        Anlage 2

 

 

Begründung

 

 

Für das Bebauungsplanverfahren 11-60 wurden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 14.11.2011 bis einschließlich 15.12.2011 durchgeführt und mit Schreiben vom 14.11.2011 die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde unter Darlegung der Planungsziele

Zielkonzept (A 2.1)

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes im Bestandsensemble und in den Neubaufeldern und

Zielkonzept (B 1.2)

Festsetzung eines Mischgebietes, eines eingeschränkten Gewerbegebietes oder eines Sondergebietes im Bestandsensemble sowie ein allgemeines Wohngebiet in den Neubaufeldern und im südöstlichen Bestandsgebäude

zur Stellungnahme aufgefordert.

Im Ergebnis hat das Bezirksamt beschlossen, das Bebauungsplanverfahren mit dem Zielkonzept (A 2.1) Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes im Bestandsensemble und in den Neubaufeldern fortzusetzen.

Das Zielkonzept sah neben der Umnutzung des denkmalgeschützten Lindenhofs ein siebengeschossiges quadratisches Wohnhaus als Auftakt und im Westen, Süden und Südosten Wohnbebauung in Form von großzügigen Reihen- und Doppelhäusern (zwei- bis dreigeschossig) vor.

 

Der Verkauf des Grundstücks erfolgte an die städtische Wohnungsbaugesellschaft HOWEGE.

Diese hat einen städtebaulichen Ideenwettbewerb durchgeführt mit dem Ziel, ein qualifiziertes, städtebaulich-landschaftsplanerisches Konzept zu finden, das Aufschluss über eine nutzungsstrukturelle und wirtschaftlich sinnvolle Wohnungsentwicklung gibt.

Das Konzept des Wettbewerbssiegers sieht nunmehr Geschosswohnungsbau vor. Es sind drei Wohnhöfe mit viergeschossigen Gebäuden (zuzüglich Staffelgeschoss), die die Hofstruktur des bestehenden Lindenhofs aufnehmen und mit dem denkmalgeschützten Lindenhof ein neues Ensemble bilden, geplant.

Erforderlich ist weiterhin die Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der östlichen Grenze des BVG- Betriebshofes Siegfriedstraße.

Dieses Konzept bildet jetzt die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren 11-60.

Aufgrund der beabsichtigten Nutzungsintensivierung auf dem landschaftlich geprägten Grundstück, das an den Landschaftspark Herzberge und das künftige Landschaftsschutzgebiet angrenzt, ist die erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele und die frühzeitige Beteiligung der Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde sowie die Konkretisierung des Geltungsbereiches/ Titels erforderlich.

Die Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt liegt vor und der Flächennutzungsplan von Berlin (FNP) wird entsprechend geändert.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen