Drucksache - DS/0904/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11- 81 - Aufstellung Arbeitstitel: Kleingartenanlage "Wiesenhöhe"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.09.2013 
24. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   für das Gelände der Kleingartenanlage "Wiesenhöhe" im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Malchow einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-81 aufzustellen.

              Das wesentliche Planungsziel besteht darin, die Kleingartenanlage "Wiesenhöhe" als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten" planungsrechtlich zu sichern.

 

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

 

 

b)   für den Bebauungsplanvorentwurf 11-81 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Anlage 2:              Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens


              Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-81

für das Gelände der Kleingartenanlage "Wiesenhöhe"
im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Malchow

 

 

              Maßstab ohne

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Das wesentliche Planungsziel besteht in der Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten" zur dauerhaften Sicherung der Kleingartenanlage "Wiesenhöhe". Die Ausweisung des Naturschutzgebietes "Malchower Aue" soll nachrichtlich übernommen werden.


              Anlage 2

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

 

  1.                      Planungsgegenstand

 

I.1                            Veranlassung und Erforderlichkeit

             

Die Kleingartenanlage "Wiesenhöhe" ist im Flächennutzungsplan Berlin als Grünfläche (Zweckbestimmung Kleingarten) dargestellt und befindet sich zum überwiegenden Teil nicht im Eigentum des Landes Berlin. Da die Förderung und der Erhalt des Kleingartenwesens eine wichtige städtebau-liche, sozial- und gesundheitspolitische Aufgabe ist und die in diesem Bereich vorhandene, städtebauliche Struktur erhalten werden soll, ist zur dauerhaften Sicherung der gegenwärtigen Nutzung als Kleingartenanlage die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Das Planungsziel besteht in der Festsetzung der Kleingartenanlage "Wiesenhöhe" als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "private Dauerkleingärten".

 

I.2                            Beschreibung des Plangebietes

 

Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Bezirkes Lichtenberg, im Ortsteil Malchow und ist etwa
4,4 ha groß. Auf einer Fläche von ca. 3,3 ha befinden sich die Parzellen der Kleingartenanlage "Wiesenhöhe". Ca. 1,1 ha werden durch Teile des Naturschutzgebietes "Malchower Aue" in Anspruch genommen. Außerdem gehört zum Geltungsbereich ein Teilabschnitt des Wartenberger Weges.

 

Begrenzt wird das Plangebiet

?        im Norden durch das Naturschutzgebiet "Malchower Aue" ,

?        im Osten durch den Dorfgraben Malchow,

?        im Süden durch die Mittelachse des Wartenberger Weges,

?        im Westen durch die rückwärtigen, unbebauten Teile der Grundstücke östlich der Dorf-straße Malchow.

 

Die Erschließung der Kleingartenanlage erfolgt über den Wartenberger Weg. Über ein internes Wegenetz werden von hier die Parzellen der Kleingartenanlage erschlossen.

Die Parzellen liegen auf den Flurstücken 485/100, 598 und 431/95, die sich alle in privatem Eigentum befinden.

 

I.3              Planerische Ausgangssituation

 

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes stellt der Flächennutzungsplan für Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 07. März 2013 (ABl. S. 432) und die Bereichentwicklungsplanung Hohenschönhausen - Landschaftsraum, die mit BA-Beschluss 6/113/2010 vom 01. Juni 2010 beschlossen wurde (veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 8 vom 25. Februar 2010S. 360), Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingarten dar.

 

II.4              Entwicklung der Planungsüberlegungen (planerische Vorgeschichte)

 

Die Kleingärten sind ein wesentlicher Bestandteil des Berliner Stadtgrüns und bilden eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und soziale Ressource. Sie sind für die notwendige tägliche Erholung ihrer Nutzer von nicht unerheblicher Bedeutung und stellen für sie eine wichtige Wohnergänzungsfläche dar. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird für die 46 Parzellen der KGA "Wiesenhöhe" die Nutzung als Dauerkleingarten gesichert.

Das Naturschutzgebiet "Malchower Aue" wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz mit Beschluss vom 07. März 1995 festgesetzt. Es bietet als Niedermoorgebiet mit Feuchtwiesen und Erlenbruch vielen Arten der Flora und Fauna einen unersetzbaren Lebensraum.

 

II.              Planinhalt

 

Durch den Bebauungsplan erfolgt auf Dauer eine planungsrechtliche Sicherung der Kleingarten-anlage "Wiesenhöhe". Der Erhalt der Kleingärten entspricht den Zielsetzungen des Flächen-nutzungsplanung und der Landesentwicklungsplanung Berlin-Brandenburg, indem die siedlungs-bezogenen Freiräume für die Erholung erhalten und entwickelt werden.

Der Bebauungsplan soll die Kleingartenanlage "Wiesenhöhe" als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "private Dauerkleingärten" planungsrechtlich sichern.

Die Ausweisung des Naturschutzgebietes "Malchower Aue" soll nachrichtlich übernommen werden.

 

III.              Auswirkungen des Bebauungsplans

 

Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes wird ein Beitrag für den Erhalt der Grünflächen geleistet und die vorhandene kleingärtnerische Nutzung mit ihrer Erholungsfunktion für die Pächter langfristig gesichert. Die Lage der Kleingartenanlage zum Naturschutzgebiet steigert den Erholungswert für die Nutzer. Andererseits sind negative Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet auszuschließen.

 

Eingriffe in Natur und Landschaft sind demnach nicht zu erwarten, da die betroffenen Flächen zum überwiegenden Teil bereits kleingärtnerisch genutzt werden.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen