Drucksache - DS/0820/VII
Der Ausschuss Schule und Sport empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache:
Begründung: Für Baumaßnahmen in Sporthallen sind entsprechend des Fachvermögens die Fachbereiche Schule oder Sport zuständig. Das bedeutet, dass der Fachbereich Sport selbst Maßnahmen plant, damit die zeitliche Einordnung kennt und diese auch direkt an die betroffenen Sportvereine weitergibt. Bei Sporthallen, die zum Fachbereich Schule gehören, wird bei diesen Maßnahmen auf kurzem Weg der Fachbereich Sport informiert. Grundsätzlich werden Sportvereine durch den Fachbereich Sport durch Sammel-E-Mails (alle Nutzer erhalten zeitgleich die Infos) unverzüglich über den bevorstehenden Beginn von Maßnahmen informiert. Der zeitliche Vorlauf schwankt je nach geplanten oder unvorhergesehenen Baumaßnahmen (bei Havarien auch ohne Vorlaufzeit). Bei längerfristigen Schließungen werden den Sportgruppen Ersatzzeiten in anderen Objekten angeboten. Dies kann jedoch nur selten komplett erfolgen, da nur in geringem Umfang Reservekapazitäten in anderen Hallen zur Verfügung stehen. Da es bereits gängige Praxis ist, die betroffenen Sportvereine vorab einzubeziehen, wird der Antrag zur Beschlussfassung abgelehnt.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht bei den geplanten Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen von Sporthallen die betroffenen Vereine rechtzeitig zu informieren und mit einzubeziehen. Den Vereinen sind in der Zwischenzeit in andere Sporthallen Trainingszeiten zur Verfügung zu stellen, damit der Trainingsbetrieb fortgesetzt werden kann.
Abstimmungsergebnis: 7 / 5 / 0 |
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