Drucksache - DS/0704/VII  

 
 
Betreff: Genehmigung von 4 Bauvorhaben (Flurstücke 577, 578, 581 u. 621, Flur 308) gemäß § 33 BauGB (Planreife) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst I" für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, einer Linie zwischen Beerfelder Straße u. Biesenhorster Weg, einer Linie nördlich des Flurstücks 346 (Deutsch-Russisches Museum) u. Zwieseler Straße sowie für Teilabschnitte der Zwieseler Straße u. der Robert-Siewert-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1  
VzK - Anlage 2  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

a)

Das beantragte Bauvorhaben für das Flurstück 577 (Flur 308) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa ist nach § 33 Absatz 1 BauGB zulässig. Die Zulässigkeit setzt die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Absatz 2 BauGB zur Herstellung der Erschließungsanlagen (Planstraßen 3-7) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa voraus.

 

 

b)

Das beantragte Bauvorhaben für das Flurstück 578 (Flur 308) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa ist nach § 33 Absatz 1 BauGB zulässig. Die Zulässigkeit setzt die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Absatz 2 BauGB zur Herstellung der Erschließungsanlagen (Planstraßen 3-7) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa voraus.

 

 

c)

Das beantragte Bauvorhaben für das Flurstück 581 (Flur 308) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa ist nach § 33 Absatz 1 BauGB zulässig. Die Zulässigkeit setzt die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Absatz 2 BauGB zur Herstellung der Erschließungsanlagen (Planstraßen 3-7) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa voraus.

 

 

d)

Das beantragte Bauvorhaben für das Flurstück 621 (Flur 308) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa ist nach § 33 Absatz 1 BauGB zulässig. Die Zulässigkeit setzt die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Absatz 2 BauGB zur Herstellung der Erschließungsanlagen (Planstraßen 3-7) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa voraus.

Ein Ordner mit den Bauantragsunterlagen sowie den Anerkennungsschreiben der zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes XVII-50aa der Bauantragssteller liegt während der Bezirksverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.

 

Anlage 1:Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa „Gartenstadt Karlshorst“, Blatt 1 (unmaßstäblich)

Anlage 2:Übersichtsplan zur Lage der oben aufgeführten Bauvorhaben sowie die dazugehörigen Bauantragsunterlagen

 

 
 

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