Drucksache - DS/0698/VII  

 
 
Betreff: Mieter-Umlage bei der Erneuerung der elektrischen Anlagen in der Frankfurter Allee Süd überprüfen und gegebenenfalls begrenzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeFraktion Die Linke
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz Entscheidung
21.05.2013 
19. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz vertagt   
18.06.2013 
20. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich im Rahmen des bezirklichen Bündnisses Wohnen und gegenüber dem Land Berlin als Eigentümer der HOWOGE dafür einzusetzen, dass:

 

  1. sichergestellt wird, dass bei der blockweisen Erneuerung von Hauselektrik u. a. keine unberechtigten Modernisierungsumlagen von den Mieterinnen und Mietern verlangt werden;
  2. gewährleistet wird, dass die Mieterinnen und Mieter eine transparente und mit dem Mietrecht vereinbare Aufschlüsselung der Kostenposten, ggf. differenziert nach Instandsetzungs- und Modernisierungsanteilen, erhalten;
  3. darauf hinzuwirken, dass rechtlich zulässige  Mieterhöhungen so gering wie möglich gehalten und zeitlich begrenzt werden.

 

Begründung:

Am 31.01.2013 erhielten Mieterinnen und Mieter in der Albert-Hößler-Straße eine Modernisierungsankündigung der HOWOGE verbunden mit der Aufforderung bis zum 04.03.2013 in die Modernisierungsarbeiten schriftlich einzuwilligen. Diese Modernisierung soll in den nächsten Jahren blockweise im gesamten Wohnungsbestand der HOWOGE im Wohngebiet Frankfurter Allee Süd erfolgen. Dabei kommt es nach den Planungen der HOWOGE zu einer anteiligen Umlage der anfallenden Kosten.

Ob diese anteilige Umlage der Kosten mietrechtlich zulässig ist, muss seitens der HOWOGE geprüft und begründet werden. Das betrifft insbesondere die Frage, ob und inwieweit es sich bei den einzelnen Posten tatsächlich um umlagefähige Modernisierungen oder vielmehr um dem Vermieter obliegende Instandsetzungen handelt. Im Interesse der Mieterinnen und Mieter soll der Bezirk im Rahmen des Bündnisses für Wohnen tätig werden sowie das Land Berlin als Eigentümer der HOWOGE auf diesen Vorgang aufmerksam gemacht werden, verbunden mit der Bitte entsprechend auf die zuständigen Stellen bei der HOWOGE einzuwirken.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der am 4.3.2013 verstrichenen Duldungserklärungsfrist der HOWOGE gegenüber den Mietern. Der Zeitraum bis zum Beginn der Instandsetzungen und Modernisierungen soll bestmöglich zur Umsetzung des obengenannten Antragszieles genutzt werden.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen