Drucksache - DS/0684/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-6d
Arbeitstitel: Niederbarnimer Eisenbahn zwischen Suermondtstraße und Degnerstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. VzB PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen:

 

Für die beantragten 4 Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans XXII-6d (Anlage 1) sind die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB erfüllt und Planreifegenehmigungen werden erteilt, sofern die Bauherren die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans für sich und ihre Rechtsnachfolger schriftlich anerkennen. Für die noch ausstehenden Bauanträge im Geltungsbereich des Bebauungsplans XXII-6d sind die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB ebenfalls erfüllt und Planreifegenehmigungen können erteilt werden, sofern die Vorhaben mit den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans übereinstimmen und die Bauherren die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans schriftlich anerkennen.

 

Anlage 1:Übersichtsplan des Geltungsbereichs des Bebauungsplans XXII-6d

Anlage 2:Vermerk Planreife vom

 

Begründung:

 

Der Beschluss der Planreife für die beantragten Vorhaben gemäß § 33 BauGB durch das Bezirksamt und die Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung hierüber sind notwendige Voraussetzungen zur Genehmigung der beantragten Vorhaben vor Festsetzung des Bebauungsplans.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplans XXII-6d

für den Abschnitt der ehemaligen Industriebahntrasse

zwischen Suermondtstraße und Degnerstraße

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

 

 

 

 

 

Ziele des Bebauungsplans

 

Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten und

Sicherung einer Fläche für ein Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit


Anlage 2

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Stadtplanung

 

 

 

 

Vermerk vom 27.02.2012

 

 

 

Bauanträge für 4 Grundstücke des Bauvorhabens auf dem Abschnitt der ehemaligen Industriebahntrasse zwischen Suermondtstraße und Degnerstraße innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans XXII-6d

 

hier: Planreife nach § 33 BauGB

 

 

Die mit Bauanträgen vom 05.12.2012 eingereichten Vorhaben zur Errichtung von 4 Mehrfamilienhäusern

 

  • Haus 2 mit 5 WE, Trennstück B aus dem Flurstück 148, Bauherr: UNITO GmbH, Frank Schulze, Aktenzeichen: BWA 140-2012-2576-H21

 

  • Haus 3 mit 5 WE, Trennstück C aus dem Flurstück 148, Bauherr: UNITO GmbH, Frank Schulze, Aktenzeichen: BWA 140-2012-2605-H21

 

  • Haus 4 mit 5 WE, Trennstück D aus dem Flurstück 148, Bauherr: UNITO GmbH, Frank Schulze, Aktenzeichen: BWA 140-2012-2613-H21

 

  • Haus 5 mit 5 WE, Trennstück E aus dem Flurstück 148, Bauherr: UNITO GmbH, Frank Schulze, Aktenzeichen: BWA 140-2012-2663-H21

 

im Geltungsbereich des Bebauungsplans XXII-6d sind geprüft worden. Alle 4 Vorhaben stehen den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans XXII-6d und den Regelungen des Städtebaulichen Vertrages nicht entgegen.

 

Sofern der Bauherr die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt, sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Planreife nach § 33 BauGB gegeben. Die Baugenehmigungen werden erst nach BA- und BVV-Beschluss zur Planreife und nach Vorliegen der Nachweise der im Städtebaulichen Vertrag vereinbarten Voraussetzungen ausgehändigt.

 

Für die restlichen noch ausstehenden Bauanträge soll vorab die Planreife beschlossen werden, um wiederholte BA- und BVV-Beschlüsse zur Planreife zu vermeiden. Voraussetzung hierfür ist die Übereinstimmung der Vorhaben mit den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans und die schriftliche Anerkennung der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans durch die jeweiligen Bauherren.

 

 

 

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