Drucksache - DS/0682/VII
Das Bezirksamt bittet die BVV, die rückwirkend zum 01.01.2013 geänderte Geschäftsverteilung des Bezirksamtes in beiliegender Fassung zur Kenntnis zu nehmen.
Gemäß §§ 37 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.d.F. vom 14.12.2005 (GVBL 62. Jahrgang Nr. 1 vom 14.01.2006) in Verbindung mit § 2 Drittes Gesetz zur Reform der Berliner Verwaltung (Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz – VGG) in der Fassung vom 21. Dezember 2005 (GVBL 62. Jahrgang Nr. 1 vom 14.01.2006 gemäß §§ 37, 38 BezVG) ist die Organisation der Bezirksverwaltung im gesetzlichen Rahmen Aufgabe des Bezirksamtes.
Die bisherige OE „Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit“ jetzt „Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes (QPK)“wird rückwirkend zum 01.01.2013 aus dem Gesundheitsamt ausgegliedert und dem Geschäftsbereich 5 – Abteilung Jugend und Gesundheit – als Stabsstelle zugeordnet.
Die notwendigen Maßnahmen in der Haushaltswirtschaft 2013 werden auf Arbeitsebene zwischen Gesundheitsamt, QPK und Finanzservice abgestimmt und zeitnah umgesetzt.
Die Kosten der OE QPK werden ab 01.01.2013 über die reaktivierte Kostenstelle 402.000.00 abgebildet. Spätestens in 2014 wird die Kostenstelle an die vom Bezirksamt beschlossenen Nummerierungsregeln angepasst.
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