Drucksache - DS/0679/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-35 - Behördenbeteiligung
Arbeitstitel: Wartenberger Straße/Gehrenseestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK (Anlage 1 und 2) PDF-Dokument
Anlage 3 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)den räumlichen Geltungsbereich des B-Planes 11-35 um eine 329 m² große Fläche an der südlichen Geltungsbereichsgrenze zum Grundstück Wartenberger Straße 24 geringfügig zu reduzieren. Eine Änderung des Titels ist damit nicht verbunden;

 

Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:Änderung des räumlichen Geltungsbereiches

 

b)das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden und der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplanverfahren 11-35;

 

Anlage 3: Auswertung und Ergebnis

 

c)entsprechend dem vorher genannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-35 weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf 11-35 für eine Teilfläche des Geländes zwischen Wartenberger Straße, Anna-Ebermann-Straße und Gehrenseestraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;

 

d)mit der Durchführung des Beschlusses zu c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen;

 

e)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

zu a)

Im Rahmen der Erschließungsplanung wurde festgestellt, dass sich entlang der südlichen Geltungsbereichsgrenze zum Grundstück Wartenberger Straße 24 im Bereich der geplanten öffentlichen Verkehrsfläche bauliche Anlagen (u.a. Treppe, Vordach) des Nachbarn befinden. Da diese Anlagen nicht durch das Land Berlin als zukünftigen Träger der Straßenbaulast übernommen werden, sollen der Geltungsbereich und damit die geplante öffentliche Verkehrsfläche in diesem Bereich geringfügig reduziert werden. Das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt hat dieser Änderung zugestimmt.

 

 

 

 

zu b) und c)

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung

 

 

Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-35

für eine Teilfläche des Geländes zwischen Wartenberger Straße, Anna-Ebermann-Straße und Gehrenseestraße

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten und Sicherung öffentlicher Straßenverkehrsflächen

Anlage 2

 

 

 

Änderung des räumlichen Geltungsbereiches

 

 

 

 

Ohne Maßstab

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Seite 1

 

 
 

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