Drucksache - DS/0672/VII  

 
 
Betreff: Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Geschäftsjahre 2014 bis 2018
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR BüDOrdImm 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, die nachstehende Vorlage zu beschließen:

 

Die Verwaltungsbezirke stellen in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der BVV, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der BVV erforderlich (§ 36 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG).

 

Maßgebend für die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffen sind die §§ 31 bis 38 GVG.

 

Die BVV stellt eine Vorschlagsliste für die Schöffen bis zum 31.03.2013 auf, die in der Zeit vom 11.04.2013 bis 17.04.2013 im Rathaus Lichtenberg (Pförtnerloge) öffentlich ausgelegt wird. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 nicht aufgenommen werden sollten.

 

Der Vorsteher der BVV sendet die Vorschlagsliste nebst den Einsprüchen an den Richter beim Amtsgericht.

 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten.

 

In die Vorschlagsliste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie nach den Vorgaben des Präsidenten des Landgerichts und des Amtsgerichts Tiergarten benötigt werden.

 

Die Verteilung erfolgt in Anlehnung an die Einwohnerzahlen für Berlin. Für den Bezirk Lichtenberg wurden für das Landgericht 88 Hauptschöffen und 144 Hilfsschöffen, für das Amtsgericht 39 Hauptschöffen und 71 Hilfsschöffen, insgesamt 342 Schöffen, bestimmt.

 

In die Vorschlagsliste sind demzufolge mindestens 684 Personen aufzunehmen.

 

Insgesamt haben sich bisher 846 Personen freiwillig für das Amt des Schöffen gemeldet (Statistik siehe Anlage). Bis zur Beschlussfassung durch die BVV dürfen keine Bewerbungen von Bürgern, die sich freiwillig für das Schöffenamt zur Verfügung stellen, zurückgewiesen werden. In diesem Fall erhält die BVV kurz vor der Beschlussfassung vom Bezirkswahlamt noch eine ergänzende Liste mit Bewerbungen.

 

 

 


Statistik zur Vorschlagsliste

 

Geburtsjahr

Frauen

Männer

Gesamt

1945 1949

  56

   47

103

1950 1959

132

   93

225

1960 1969

154

107

261

1970 – 1979

46

  83

129

1980 1988

56

  72

128

Insgesamt

              444

               402

              846

 

Berufe / Tätigkeit

Frauen

Männer

Gesamt

Arbeiter

   21

102

123

Angestellte

316

196

512

Beamte

  22

  27

  49

Selbständige /

Freischaffende

   9

  19

  28

Studenten /

Umschüler

12

  17

  29

Rentner /

Vorruheständler

51

  32

  83

Hausfrauen

   5

-

    5

Ohne Angabe

   2

    4

    6

Arbeit suchend

    5

    6

  11

Insgesamt

443

403

846

 

 
 

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