Drucksache - DS/0634/VII  

 
 
Betreff: Keine Beeinträchtigung der Nutzbarkeit des Sportforums
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
07.03.2013 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.04.2013 
19. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
58. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Austauschexemplar Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE Ökologische Stadtentwicklung PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Vorbereitung der Bebauung des Areals um das Sportforum – BPlan 11-9 – in Kontakt mit dem Investor und der Senatsverwaltung alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die uneingeschränkte Nutzung des Sportforums zu sichern.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Bezüglich der Entwicklung des Areals an der Konrad-Wolf-Straße, um das Sportforum, ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan 11-9 im Jahr 2014 in die drei Teilgebiete 11-9a bis 11-9c aufgeteilt worden ist, da für die drei (bis dato) „Baufelder“ unterschiedliche Planungsziele und Konfliktlagen vorlagen und auf diese Weise zunächst das Verfahren für das geplante allgemeine Wohngebiet (11-9c) beschleunigt werden sollte.

 

 

Das Verfahren zum Teilplan 11-9b (Entwicklung eines neuen, gemischt genutzten Gebiets aus Wohnen, Gewerbe, Kita) ruht aktuell, da die hier vorhandenen Gebäude (ehem. Bürogebäude und Appartementhaus) aktuell zu Wohnzwecken bzw. einer Flüchtlingsunterkunft reaktiviert wurden und demzufolge das Planerfordernis für den Bebauungsplan überprüft werden muss:

 

Im Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz –BImSchG) in Verbindung  mit der 18. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Sportanlagenlärm VO) sind die einzuhaltenden Immissionsrichtwerte geregelt. Diese sind bei der Errichtung von Gebäuden oder bei Nutzungsänderung bestehender Gebäude /Anlagen verbindlich einzuhalten. 

 

Das seit Jahrzehnten für die Ausbildung von Olympiakadern bestehende „Sportforum“ hat grundsätzlich Anspruch darauf, dass die in der Nachbarschaft hinzukommenden schutzwürdigen Nutzungen seinen bestehenden Nutzungsumfang oder seine prognostizierten Entwicklungsmöglichkeiten nicht einschränken.  Im Rahmen der Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung des seit Jahren leerstehenden ehemaligen Sportlerwohnheims Konrad-Wolf-Str. 46 in ein Wohngebäude mit Kleinstwohnungen bzw. im 2. Baugenehmigungsverfahren als Unterkunft für Geflüchtete war dies planungsrechtlich unter Bezugnahme auf die durch den Antragsteller vorgelegten gutachterlichen Schallschutzbewertungen und die Prüfungen durch das für Immissionsschutz zuständige Fachamt, zu beurteilen. Es wurde belegt, dass die vom Antragsteller geplanten Lärmschutzvorkehrungen gleichermaßen dem Schutzanspruch der geplanten wohnähnlichen Nutzungen als auch dem Bestandsschutz des Sportforums Rechnung tragen. Ohne die in diesem Gutachten geforderte Schallschutzwand wären in einigen Teilbereichen die zulässigen Lärmgrenzwerte überschritten worden. Da wie v. g. erwähnt, das Sportforum Bestandsschutz genießt, mussten die Lärmschutzvorkehrungen für den Schutz der wohnähnlichen Nutzung vor dem zu erwartenden Sportlärm an der baulichen Anlage der heranrückenden Nutzung vorgenommen werden.

 

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Land Berlin  ist u.a. auch zuständig für die Wahrnehmung der Belange des betreffenden Olympiastandortes. Demnach wurden sowohl ihre Vertreter als auch das Sportforum selbst im Baugenehmigungsverfahren als Nachbarn angehört. Im Rahmen der Beteiligung am Verfahren machten diese ihre Interessen mehr als deutlich. Erst im Ergebnis umfangreicher Abwägung aller Interessen gegeneinander und nach Gewährleistung der für erforderlich nachgewiesenen nachfolgend beschriebenen Schallschutzmaßnahmen sah die Innenverwaltung ihre Interessen gewahrt.

 

 

Beim Bebauungsplangebiet 11-9a wird das zugrundeliegende städtebauliche Konzept – bisher war die Entwicklung sportbezogener Nutzungen im Bereich Einzelhandel, Hotel, Freizeit und Dienstleistungen vorgesehen – aktuell überarbeitet, so dass für dieses Gebiet gegenwärtig noch keine verlässliche Abschätzung nutzungsbezogener Entwicklungspotenziale vorgenommen werden kann.

 

Wie aus den vielen Maßnahmen ersichtlich ist, ist das Bezirksamt Lichtenberg dem Anliegen der BVV gefolgt.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen