Drucksache - DS/0597/VII  

 
 
Betreff: Konkreten U3-Betreuungsbedarf ermitteln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Berliner Bezirke haben in den vergangenen zwei Jahren die Grundlagen für eine einheitliche Kindertagesstättenentwicklungsplanung geschaffen. Darauf basierend wurde auch das Berichtsportal/ISBJ angepasst bzw. befindet sich noch in Überarbeitung. Die "Handreichung zum Daten- und Informationsraster für die bezirkliche Kitaplanung in Berlin" wurde als verbindliches Planungsinstrument beschlossen und ist eine Grundlage für die gesamtstädtische Bedarfsplanung.

Mittels der in dieser Handreichung festgeschriebenen Indikatoren sind die Entwicklung der Betreuungsquoten nach Altersgruppen, eine Bestandsanalyse der Platzkapazitäten und deren Auslastung, die Entwicklung der demografischen Grunddaten zu analysieren und perspektivische Bedarfe abzuleiten sowie eine jährliche Maßnahmeplanung zum 30. Juni jeden Jahres vorzulegen.

Auf dieser Grundlage sind die Bezirke in der Lage, die Entwicklung von Betreuungsbedarfen besser abschätzen zu können. In diesem Planungsprozess sind die Besonderheiten der gesetzlichen Grundlagen der vorschulischen Kindertagesbetreuung in Berlin zu berücksichtigen.

 

Seit 2009 wird im Bezirk Lichtenberg jährlich der Kindertagesstättenentwicklungsplan vorgelegt. Auf dieser Grundlage erfolgte in den vergangenen Jahren der Ausbau der Betreuungsangebote stadtteilbezogen und auch altersgruppenspezifisch. Der Lichtenberger Kindertagesstättenentwicklungsplan hat sich zu einer guten Planungsgrundlage für alle an der vorschulischen Kindertagesbetreuung Beteiligten entwickelt. Mit diesem Plan können konkrete Versorgungsdefizite, aber auch Überangebote ausgewiesen werden und damit gezielt Steuerungsprozesse ausgelöst werden. Das bedeutet, dass im Bezirk bereits umfangreiche Informationen über stadtteilbezogene Bedarfssituationen vorliegen.

 

Das Forschungsprojekt der TU Dortmund beabsichtigt mit einer Stichprobenbefragung von Eltern von Kindern im Alter von 1 und 2 Jahren Betreuungsbedarfe und seine Bedingungsfaktoren kleinräumig in maximal 25 Planungsbezirken zu ermitteln. Methodisch ist ein Feldzeitraum im Mai 2013 vorgesehen. Der Bezirk hat dabei die Kosten und die personelle Absicherung für die Erstellung einer Adressdatenbank, die Versendung und den Rücklauf der Fragebögen zu tragen. Nach einer Schätzung würde ein Stichprobenumfang von ca. 5.000 Fragebögen in Lichtenberg erforderlich sein. Die Ergebnisse würden voraussichtlich im Sommer vorliegen. Im Herbst sind ergänzende Interviews mit einer wesentlich kleineren Stichprobe beabsichtigt.

Im Ergebnis der schriftlichen Befragung der Eltern wird für die untersuchten Planungsregionen eine repräsentative "Betreuungssollquote" zum Stichtag errechnet, eine ausschließlich quantitative Aussage bzw. ein quantitatives Ergebnis.

Das Forschungsprojekt eignet sich somit eher für Flächenländer mit bisher geringer Angebotsdichte an Betreuungsplätzen, in denen entsprechende Strukturen erst geschaffen werden müssen. Für die Bedingungen im Land Berlin erscheint sie nicht in gleicher Weise geeignet.

Qualitative oder örtliche Gründe, welche die Entscheidung von Eltern beeinflussen, werden zudem in der schriftlichen Befragung nicht ermittelt, sondern sind erst in den ergänzenden Elterninterviews im Herbst ermittelbar. In wie weit diese Ergebnisse qualitative Indikatoren, die die Entscheidung über die Inanspruchnahme sowie die Wahl einer Einrichtung für die vorschulische Kindertagesbetreuung beeinflussen, beinhalten werden, ist unklar. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass ein Anspruch auf einen Kitaplatz mittels Kitagutschein in jeder Berliner Kita und in jedem Bezirk eingelöst werden kann. 

 

Unter Abwägung der gegenwärtig bereits vorhandenen Instrumente zur Erfassung von stadtteilbezogenen Betreuungsbedarfen und den denkbaren Ergebnissen aus dieser Untersuchung wird ein relevanter "Mehrwert" aus diesem Forschungsprojekt nicht erwartet und die Relation Aufwand/Kosten/Nutzen ungünstig eingeschätzt. Die Ergebnisse dieser Befragung könnten in Folge des Termins der Veröffentlichung in die diesjährige Kitaplanung zum 30.06.2013 nicht einfließen und im Folgejahr bzw. -jahren auf Grund eines ermittelten "Stichtagsbedarfes" nur sehr eingeschränkt verwendet werden.

 

In Arbeitsbesprechungen der Berliner Jugendhilfeplaner am 15.02.2013 sowie der Leiterinnen und Leiter der Berliner Jugendämter am 23.01.2013 wurden diese Überlegungen von den anderen Bezirken noch einmal bestätigt. Die Prüfung einer Beteiligung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde angeregt. Das Bezirksamt wird auf der Grundlage der Kindertagesstättenentwicklungsplanung weiterhin intensiv für den Ausbau von Betreuungskapazitäten arbeiten und Träger bei der Schaffung oder Erweiterung von Kitaplätzen unterstützen.

 

 
 

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