Drucksache - DS/0580/VII  

 
 
Betreff: Simultanübersetzung in Gebärdensprache
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Nach dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (LGBG) vom 17. Mai 1999, in der Fassung vom 28. September 2006 und unter Berücksichtigung des Landesgleichberechtigungsgesetzes vom 03. Juli 2009, haben laut §12 Abs. 2 hörbehinderte (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) und sprachbehinderte Menschen das Recht, mit öffentlichen Stellen in deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist. Die öffentlichen Stellen haben dafür auf Wunsch der Berechtigten im notwendigen Umfang die Übersetzung von Gebärdensprachdolmetschern oder die Verständigung mit anderen geeigneten Kommunikationshilfen sicherzustellen und die notwendigen Aufwendungen zu tragen. Die §§ 2, 3, 4 Abs. 1 und § 5 der Kommunikationsverordnung vom 17. Juli 2002 (BGBI. I S. 2650) finden in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung.

 

Das Bezirksamt Lichtenberg bringt in seiner öffentlichen Verwaltung das Ziel einer inklusiven Gesellschaft voran. Ziel ist die volle und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von allen behinderten Menschen, auch denjenigen mit einem hohen Unterstützungsbedarf, bei gleichzeitiger Achtung ihrer Selbstbestimmung und Unabhängigkeit.  

 

Auf der Basis von zwei Vorschlägen, die im Beteiligungsverfahren des Lichtenberger Bürgerhaushalts 2011 eingereicht und mit entsprechendem Votum der BVV zur Umsetzung beschlossen wurden, sind im Bezirksamt Lichtenberg Honorarverträge mit Gebärdensprachdolmetschern abgeschlossen worden.

Die Einsätze erfolgen:

-          einmal monatlich in der Sprechstunde des Bürgeramtes 2, jeden 2. Dienstag im Monat für Gehörlose (bezirksübergreifend)

-          viermal jährlich als Begleitung bei Treffen der Gehörlosengruppe am Fennpfuhl zu fachspezifischen Themen.

 

Das Bezirksamt hat außerdem seit 2010 Kurse für Beschäftigte des Bezirksamtes unter anderem für Gebärdensprache organisiert. Diese Sprachkurse wurden vom Bezirksamt finanziert und die Beschäftigten für die Zeit der Kurse freigestellt, unter der implizierten Voraussetzung, die erlernte Sprache anschließend im dienstlichen Bedarf anzuwenden.

Insgesamt haben gegenwärtig 7 Mitarbeiterinnen in 4 Semestern den Kurs der Gebärdensprache abgeschlossen. Seit Februar 2013 wird die Gehörlosensprechstunde jeweils durch zwei Kommunikationsassistenten, die Mitarbeiterinnen des Bezirksamtes sind, angeboten.

 

Weitere Einsätze von Gebärdensprachdolmetschern erfolgten bei Bedarf zu den Sitzungen des  Bezirksbeirates für Menschen mit Behinderung und in den Konferenzen für Menschen mit Behinderung.

 

In den Ämtern des Bezirksamtes erfolgt der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern jeweils auf den Einzelfall bezogen und nach Antrag bzw. Anmeldung durch die Kunden. Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass sich die Kunden durch einen Gebärdensprachdolmetscher begleiten lassen. Dann übernimmt das Bezirksamt die Kosten nach den Richtlinien der LHO. Für die Beratungstätigkeit in den Ämtern werden in Zukunft die geschulten Mitarbeiterinnen eingesetzt.

 

Die Mittel werden, beruhend auf dem BA-Beschluss zur BA Vorlage 100/05, aus dem zentral bei Personal veranschlagten Titel 3304/ 42701/ 100 gebucht.

 

Das Sozialwerk der Hörgeschädigten Berlin e.V. hat mit Unterstützung der Beauftragten für Menschen mit Behinderung in den Bezirken im September 2012 eine Übersicht zu den Voraussetzungen für eine barrierfreie Kommunikation schwerhöriger und ertaubter Menschen in den Berlinern Bezirksämtern erstellt. Das Ergebnis wurde auf der Homepage des Vereins www.hoerbiz-berlin.de veröffentlicht.

Um eine aktuelle Übersicht zu haben, wie die Erfahrungen in der Simultanübersetzung in Gebärdensprache in den anderen Bezirken sind, wurde eine Abfrage vorgenommen mit folgendem Ergebnis:

 

Bezirksamt Mitte

Durch die Wahl eines gehörlosen Bezirksverordneten in die BVV Mitte von Berlin gehören Simultanübersetzungen zum BVV-Alltag, d.h. in allen Ausschüssen usw. sind Gebärdensprachdolmetscher und Kommunikationsassistenten anwesend und tätig. Bezirksamt und BVV haben dazu konkrete Vereinbarungen geschlossen, die die Organisation vereinfachen.

Im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen, Foren u.a. hat sich die Anmeldung des Kommunikationshilfebedarfes bewährt, da somit bedarfsgerecht die Hilfen vorgehalten werden können.

 

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

Weder BVV-  noch Ausschusssitzungen wurden bisher simultan übersetzt. Zwei öffentliche Veranstaltungen mit Gebärdensprachdolmetschern wurden bis heute durchgeführt.

Im Rahmen von Verwaltungsverfahren werden Kommunikationshilfen auf Antrag/ Anmeldung eingesetzt.

 

Bezirksamt Reinickendorf

Bisher kein Bedarf für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern. Kommunikationshilfe und Schriftdolmetschereinsatz auf Anmeldung/ Antrag.

 

Bezirksamt Treptow-Köpenick

Bislang kein Bedarf für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern. Bei großen öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Sozialtage) wird dafür gesorgt, dass gebärdet wird. Bei kleineren Veranstaltungen wie zum Beispiel bei VHS-Kursen wird es über die Anmeldung geregelt. Bisher hat sich aber kein Gehörloser angemeldet.

 

Bezirksamt Pankow

Bei der jährlichen Personalversammlung wird simultan gebärdet. Sonstige Bedarfe sind nicht bekannt. Im Rahmen von Verwaltungsverfahren werden Kommunikationshilfen auf Antrag/ Anmeldung eingesetzt.

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf

Öffentlich Veranstaltungen, Tagungen und Sitzungen werden durchgängig nicht simultan übersetzt. Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern erfolgt nach Bedarf.

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Bei Veranstaltungen des Behindertenbeirates 1xjährlich wird ein Gebärdensprachdolmetscher angeboten. Ansonsten keinerlei Erfahrung.

 

 
 

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