Drucksache - DS/0556/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) Dass der Antrag eines Vorhabenträgers über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die Grundstücke Landsberger Allee 359-367 zur Errichtung eines Fachmarktes Multipolster negativ beschieden werden soll.
Anlage 1: Lageplan
b) mit der Durchführung des Beschlusses den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. c) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Begründung:Die ST Gewerbebau GmbH hat am 17.09.2012 den Antrag zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Planungsziel soll die Errichtung eines Fachmarktes Multipolster, einer Kfz-Werkstatt mit Reifenlager und einer Gaststätte „Drive in“ auf den Grundstücken Landsberger Allee 359-367 sein. Der Standort findet weder im STEP Zentren noch im bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzept Berücksichtigung. Die Errichtung eines Möbelfachmarktes Multipolster am Standort Landsberger Allee 359-367 widerspricht somit gesamtstädtischen und bezirklichen Zielen zur Ansiedlung von Fachmarkt-Einzelhandelsflächen (Sport- und Möbelfachmarkt) im Bereich der Landsberger Allee. Entwicklungspotentiale werden nur noch im Bereich der Landsberger Allee 358-364 gesehen.
Das Vorhaben wurde dem Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung am 04.10.2012 vorgestellt und fand dort keine Zustimmung. Anlage
Lageplan
Ohne Maßstab
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