Drucksache - DS/0541/VII  

 
 
Betreff: Unfallrisiko in der Konrad-Wolf-Straße mindern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2012 
15. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
22.01.2013 
13. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.06.2013 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat das Ersuchen der BVV Lichtenberg zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und somit an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) weitergeleitet.

 

Das Schreiben der Senatsverwaltung  ist im Bezirksamt eingegangen und wurde wie folgt beantwortet:

 

"Die Einmündung Konrad-Wolf-Straße/ Altenhofer Straße ist mit Z 205 StVO in Verbindung mit Zz 1048-19 StVO ("Vorfahrt gewähren" mit "nur Straßenbahn") gekennzeichnet. Diese Verkehrszeichenkombination ist in ausreichender Entfernung von der Einmündung aufgestellt worden, so dass Fahrzeugführer, die die Konrad-Wolf-Straße in nordöstliche Richtung befahren, rechtzeitig auf die Verkehrssituation hingewiesen werden".

 

Weiter führt die Behörde aus, dass vergleichbare Verkehrssituationen an zahlreichen anderen Stellen in Berlin zu finden sind und dass Fahrzeugführer entsprechend der Straßenverkehrsordnung der Schienenbahn Vorfahrt gewähren müssen. Die Straßenbahnfahrer würden erfahrungsgemäß die Geschwindigkeit beim Einfahren in Vorfahrtstraßen drosseln, um Unfälle zu vermeiden.

 

Die vorliegende Unfallauswertung würde den sicheren und geordneten Verkehrsablauf bestätigen. In den letzten 5 Jahren wurden lediglich zwei Unfälle mit Straßenbahnen registriert. Aus diesem Grund und auch im Zuge der Deregulierung im Straßenverkehr wurde die Anordnung einer Lichtzeichenanlage in dieser Einmündung im November 2003 als nicht erforderlich eingestuft und aufgehoben.

 

Im Ergebnis der Prüfung werden seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der für die Anordnung verantwortliche Verkehrslenkung Berlin sowie der örtlichen Polizeiabschnitte keine verkehrlichen Maßnahmen bzw. Anordnungen für erforderlich gehalten.

 

 
 

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