Drucksache - DS/0317/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan mit dem Planungsziel Wohnen in Friedrichsfelde aufstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2012 
10. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
02.08.2012 
9. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
11. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE Ökologische Stadtentwicklung PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-33 VE wurde am 26. Juni 2012 vom Bezirksamt beschlossen und die Öffentlichkeit darüber durch die Amtsblattveröffentlichung am 06. Juli 2012 (ABl. S. 1143) unterrichtet. Die Unterrichtung der BVV erfolgte mit der Drucksache DS/0356/VII.

 

Mittlerweile laufen die Vorbereitungen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-72 für einen annähernd deckungsgleichen räumlichen Geltungsbereich im Zusammenwirken von Stadtentwicklungsamt, Grundstückseigentümern und potentiellen Erwerbsinteressenten. Zielstellung ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO. Im Ergebnis soll zeitnahe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz die Mitteilung der Planungsabsicht gemäß § 5 AGBauGB übermittelt und nach deren Rückäußerung der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Auch darüber wird die BVV zu gegebener Zeit durch eine Drucksache unterrichtet.

 

 
 

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