Drucksache - DS/0317/VII
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-33 VE wurde am 26. Juni 2012 vom Bezirksamt beschlossen und die Öffentlichkeit darüber durch die Amtsblattveröffentlichung am 06. Juli 2012 (ABl. S. 1143) unterrichtet. Die Unterrichtung der BVV erfolgte mit der Drucksache DS/0356/VII.
Mittlerweile laufen die Vorbereitungen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-72 für einen annähernd deckungsgleichen räumlichen Geltungsbereich im Zusammenwirken von Stadtentwicklungsamt, Grundstückseigentümern und potentiellen Erwerbsinteressenten. Zielstellung ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO. Im Ergebnis soll zeitnahe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz die Mitteilung der Planungsabsicht gemäß § 5 AGBauGB übermittelt und nach deren Rückäußerung der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Auch darüber wird die BVV zu gegebener Zeit durch eine Drucksache unterrichtet.
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