Drucksache - DS/0303/VII  

 
 
Betreff: Altkleidercontainer in Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR BüDOrdImm 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2012 
10. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK-Anlage  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 22.05.2012 beschlossen, für das Aufstellen von Altkleidercontainern im Bezirk Lichtenberg

 

a.       ab 2012 max. 60 Standorte im öffentlichen Straßenland zu genehmigen,

b.       keine Standorte auf Flächen des Fach- und Finanzvermögens zu genehmigen,

c.        abhängig von der weiteren Entwicklung und Bewertung ab 2013 die Standorte weiter zu reduzieren,

d.       grundsätzlich eine 2-jährige Genehmigungssperre für Firmen / Wiederverwerter, die unerlaubt aufstellen, zu erteilen,

e.       bei allen Privateigentümern abzufragen, ob die Aufstellung an den im Bezirksamt bekannten Standorten erlaubt oder toleriert wird,

 

Hierzu wird Folgendes erläutert:

 

Die in der Regel gewerbsmäßige Aufstellung von Textilcontainern hat sich in Lichtenberg wie in Berlin gesamt in den vergangen Jahren nahezu inflationär entwickelt, wobei das Gros der Container im öffentlichen (und wohl auch im privaten Raum) ohne Genehmigung des Bezirksamtes bzw. Zustimmung des Eigentümers aufgestellt ist.

Erforderlich ist für den öffentlichen Verkehrsraum i.d.R. eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO (ohne Erteilungsgarantie) - gemäß § 13 Berliner Straßengesetz im Wege der Genehmigungskonzentration.
Bereits seit Jahren häufen sich die Beschwerden von Bürgern und Vermietern über den „Wildwuchs“ der Container mit all den missliebigen Begleiterscheinungen der Verschmutzung und Verwahrlosung im öffentlichen Raum. Die Kosten für die häufig feststellbaren flankierenden Probleme fallen in der Regel nicht dem jeweiligen Recyclingunternehmen, sondern dem Land Berlin (BSR) zu.

Im Zeitraum Januar bis April 2012 wurde durch das Ordnungsamt eine Bestandsaufnahme Textilcontainer einschließlich der eigentumsrechtlichen Verhältnisse durchgeführt.

Demnach sind von 809 Containern im Bezirk

 

·         552 auf öffentlichem Straßenland und z.T. in öff. Grünanlagen aufgestellt – hiervon sind 475 = 86 % illegal,

·         257 stehen (zum Teil ohne Wissen und Vertrag der Eigentümer) auf Privatflächen.

 

Siehe Anlage

 

Häufig werden die Container im Wettbewerb – mit häufig wechselnden Standorten in kurzen Zeitintervallen – „verschoben“, um die ordnungsbehördliche Kontrolle zu erschweren.

 

Im Lichte aktueller Rechtssprechungen des VG Berlin sowie OVG Berlin-Brandenburg geht ein Großteil der Bezirke zu einer sehr restriktiven Genehmigungspraxis über.

Der „ökologische Stoffkreislauf“ wird hierdurch nicht behindert, da genug private Aufstellflächen zur Verfügung stehen. Auch die oberste und obere Verkehrsbehörde (SenStadtUm / VLB) empfehlen eine ebenfalls nur ausnahmsweise Genehmigung:

 

„Deutlich werden überall die sich stetig entwickelnden, vielzähligen Bedürfnisse der Entsorgungsunternehmen an Sammelcontainern für Wertstoffe. Damit verbunden ist der Wunsch an weitreichenden/ zusätzlichen Genehmigungen für Sammelbehälter…Die Altkleidercontainer sollen hingegen auf längere Zeit und ortsfest stehen bleiben. Gerade eine solche Veränderung des verkehrlichen Lagebildes auf der Straße hat der Bundesgesetzgeber - jedenfalls unreguliert - nicht gewollt und mit seinen Formulierungen in § 32 StVO ausgeschlossen. Selbst wenn im Einzelfall die Gehbahn nicht eingeengt würde und die Gehwegrestfläche den Vorgaben anderer Bezirke entspricht, führt das nicht zum Ausschluss des Verbotstatbestandes selbst…Die Verkehrslenkung Berlin hat darauf reagiert und einen Abstimmungsprozess zur Ausnahmegenehmigungspraxis in Berlin mit der obersten Straßenverkehrsbehörde eingeleitet. …Eine restriktive Genehmigungspraxis ist erwünscht. Das persönliche Interesse des Einzelnen hat hinter den verkehrlichen Interessen der Öffentlichkeit zurückzustehen. Eine Stellung der Container auf privaten Flächen wird - wie bisher - angestrebt.“

 

Das Ordnungsamt hat seit Anfang Mai begonnen, ca. 18 Beseitigungsaufforderungen zu 475 unerlaubt aufgestellten Containern im öffentlichen Straßenland zu versenden. Diese werden ggf. verwaltungsrechtlich mit den gebotenen Zwangsmitteln durchzusetzen sein. Ferner werden 9 Versagungs- und Widerrufsverfahren und im Folgenden unisono Bußgeldverfahren eingeleitet.

 

Im Weiteren werden durch das Ordnungsamt alle Privateigentümer angeschrieben, um eine ggf. erlaubte / tolerierte Aufstellpraxis zu den hier bekannten Standorten abzufragen.

 

 

 
 

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