Drucksache - DS/0299/VII  

 
 
Betreff: Verordnung über die Veränderungssperre 11-14a-1/25 für das Grundstück Treskowallee 115 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2012 
10. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB PDF-Dokument
VzB-Anlage 1 PDF-Dokument
VzB-Anlage2 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:

 

Verordnung über die Veränderungssperre 11-14a-1/25 für das Grundstück Treskowallee 115 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst

 

Anlage 1:              Verordnung

Anlage 2:              Räumlicher Geltungsbereich

 

 

Begründung:

 

Der Eigentümer des Grundstücks Treskowallee 115 beabsichtigt, ein Geschäftshaus zu errichten. In einem erheblichen Teil des Gebäudes sollen 4 Spielhallen (Vergnügungsstätten gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO) betrieben werden. Ein entsprechender Antrag auf Vorbescheid sowie ein Bauantrag lagen dem Fachbereich Stadtplanung zur Prüfung vor.

 

Der Betrieb von Vergnügungsstätten ist hier städtebaulich nicht erwünscht, da dies zu einer Veränderung des Gebietscharakters führen könnte und dem städtebaulichen Ziel einer Stärkung der Einzelhandelsfunktion des Plangebiets im Eingangsbereich eines hochwertigen Wohngebietes im Widerspruch stünde. Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans 11-14a wäre die beantragte Nutzung planungsrechtlich zulässig. Das Vorhaben wurde für 12 Monate zurückgestellt.

 

Zur Sicherung des städtebaulichen Ziels, das Zentrum Karlshorsts aufzuwerten, wurde der Bebauungsplan 11-14a-1 mit dem Ziel, Vergnügungsstätten zukünftig generell auszuschließen, aufgestellt. Zur Durchsetzung dieses Zieles ist eine Veränderungssperre notwendig.

 

 
 

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