Drucksache - DS/0144/VII  

 
 
Betreff: Offiziell Anerkennen von Wohnungsnot in Berlin
Status:öffentlichAktenzeichen:Schreiben BA v. 11.06.2012 - Zwb.
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeSoziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.02.2012 
5. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz Entscheidung
20.03.2012 
5. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Änderungsantrag SPD PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz PDF-Dokument
Schreiben BA - Zwb. PDF-Dokument
Schreiben BA-Anlage  
Schreiben BA v. 01.08.2012 (Zwb.) PDF-Dokument
Schreiben BA v. 01.08.2012 (Zwb.-Anlage)  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache in folgender geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber dem Senat einzusetzen, dass der Senat offiziell anerkennt, dass es in der Stadt eine Wohnungsnot im niedrigen Preissegment gibt (weniger als 5 %) Leerstand). Damit verbietet das Wirtschaftsstrafrecht bei Neuvermietungen eine Erhöhung des Mietzinses über die 20 %, die das Miethöhengesetz vorsieht.

 

Das Bezirksamt berichtet der BVV in dieser Angelegenheit alle 6 Monate.

 

Begründung:

Für wohngeldberechtigte Mieterinnen und Mieter sowie Mieterinnen und Mieter mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II u. -XII wird es immer schwieriger eine Wohnung zu finden, bei denen die Wohnkosten auch übernommen werden. Zum anderen verhindert dies eine übermäßige Preisspirale bei den Mieten, wie sie zurzeit zu beobachten ist.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass der Senat offiziell anerkennt, dass es in der Stadt eine Wohnungsnot im niedrigen Preissegment gibt (weniger als 5 % Leerstand). Damit verbietet das Wirtschaftsstrafrecht bei Neuvermietungen eine Erhöhnung des Mietzinses über die 20 %, die das Miethöhegesetz vorsieht. 

Das Bezirksamt berichtet der BVV in dieser Angelegenheit fortlaufend schriftlich zum Ende eines jeden abgelaufenen Quartals.

 

Abstimmungsergebnis: 9 / 0 / 3

 

 

 
 

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