Drucksache - DS/0144/VII
Der Ausschuss Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache in folgender geänderter Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber dem Senat einzusetzen, dass der Senat offiziell anerkennt, dass es in der Stadt eine Wohnungsnot im niedrigen Preissegment gibt (weniger als 5 %) Leerstand). Damit verbietet das Wirtschaftsstrafrecht bei Neuvermietungen eine Erhöhung des Mietzinses über die 20 %, die das Miethöhengesetz vorsieht.
Das Bezirksamt berichtet der BVV in dieser Angelegenheit alle 6 Monate.
Begründung: Für wohngeldberechtigte Mieterinnen und Mieter sowie Mieterinnen und Mieter mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II u. -XII wird es immer schwieriger eine Wohnung zu finden, bei denen die Wohnkosten auch übernommen werden. Zum anderen verhindert dies eine übermäßige Preisspirale bei den Mieten, wie sie zurzeit zu beobachten ist.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass der Senat offiziell anerkennt, dass es in der Stadt eine Wohnungsnot im niedrigen Preissegment gibt (weniger als 5 % Leerstand). Damit verbietet das Wirtschaftsstrafrecht bei Neuvermietungen eine Erhöhnung des Mietzinses über die 20 %, die das Miethöhegesetz vorsieht. Das Bezirksamt berichtet der BVV in dieser Angelegenheit fortlaufend schriftlich zum Ende eines jeden abgelaufenen Quartals.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0 / 3
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