Drucksache - DS/0140/VII  

 
 
Betreff: Schwimmhalle Sewanstraße 229 für Menschen mit Behinderung uneingeschränkt nutzbar machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.02.2012 
5. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Zwb BA PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.)-Anlage 1  
VzK (Abb.)-Anlage 2  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Wie der BVV im Zwischenbericht am 01.03.2012 mitgeteilt, hat sich das Bezirksamt an den Vorstandsvorsitzenden der Berliner Bäder-Betriebe sowie den zuständigen Staatssekretär der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gewandt und sich intensiv für eine Nachrüstung behindertengerechter Standards eingesetzt.

Die Antwortschreiben des Vorstandsvorsitzenden der Berliner Bäder-Betriebe und des Staatsekretärs der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sind in den Anlagen 1 und 2 beigefügt.

Aus diesen ist die verbindliche Aussage ersichtlich, dass der Einbau eines sogenannten Poolliftes geplant ist. Dessen Realisierung hängt jedoch noch von zusätzlichen finanziellen Mitteln ab. Entsprechende Hülsen am Beckenumgang existieren jedoch bereits.

Weiter wird darauf verwiesen, dass der Zugang für Rollstuhlfahrer über eine Rampe am Personaleingang gewährleistet sei. Weitere Maßnahmen sollen in einem noch anzu­beraumenden Treffen mit der Lichtenberger Beauftragten für Menschen mit Behinderungen erörtert werden.

Bezüglich im Zuge der Sanierung nicht erfolgter baulicher Veränderungen hinsichtlich der Schaffung von Barrierefreiheit wird auf die begrenzten finanziellen Mittel im Bäder­sanierungsprogramm verwiesen, die dies nicht ermöglichten.

Das Bezirksamt setzt für weitere Verbesserungen auf die diesbezüglichen Gespräche mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und wird sich gegebenenfalls auch weiter dafür einsetzen, dass die Schwimmhalle für Menschen mit Behinderungen möglichst umfassend nutzbar gemacht wird.

 

 

 
 

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